Wir erwarten unsere diesbezügliche Nachzahlung immer noch (kam ja für das LBV auch völlig überraschend und jetzt muss erstmal "geprüft" werden).
Ich überlege nun, inwiefern sich eine Beitragsvorauszahlung der PKV in dieser Hinsicht auswirken würde.
Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit bis zu 36 PKV-Monatsbeiträge im Voraus zu überweisen (viele Versicherungsunternehmen räumen in diesem Fall sogar noch einen Rabatt ein).
Da Beiträge zur Krankenversicherung bei der Steuer unbegrenzt abzugsfähig sind, wäre meine Überlegung nun im Dezember 2022 die Beiträge für 36 Monate zu überweisen, um somit für das Steuerjahr 2022 insgesamt 48 Monatsbeiträge steuerlich geltend machen zu können.
Zusätzlich hat das Prozedere den Vorteil, dass in den Folgejahren der Betrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900€) nicht mehr durch die PKV-Beiträge "aufgebraucht" wird und man stattdessen Beiträge für sonstige Versicherungen (BU, Haftpflicht privat und Auto, Risiko-Leben etc.) ansetzen kann, die im Normalfall unberücksichtigt bleiben.
Soweit ich die "Fünftel-Regelung" verstehe, ist für deren Berechnung das zu versteuernde Einkommen im Jahr des Zuflusses entscheidend, also 2022.
Man errechnet die Steuer auf das "normale" Einkommen, berechnet dann die Steuer inkl. 1/5 der Nachzahlung und der Differenzbetrag wird dann mit 5 multipliziert und man erhält die Steuer auf die Nachzahlung insgesamt.
Beispiel A12 mit 3 Kindern und Steuerklasse 3 (Alleinverdiener), 600€ PKV Basisbeitrag mtl. für alle 5 Personen. Zahlen aus dem Rechner hier bzw. dem bmf-Steuerechner:
Mit Fünftelregelung:
Jahresbrutto 68.200€, darauf Steuer 10.000€
Jahresbrutto inkl. 1/5 von 29.000€ (5.800€) Nachzahlung = 74.000, darauf Steuer 11.800€
Differenz Steuer = 1.800€ * 5 = 9.000€ Steuer auf die Nachzahlung insgesamt
Nun zahlt man 36 zusätzliche Monatsbeiträge PKV à 600€ und senkt das zu versteuernde Einkommen somit um 21.600€.
Jahresbrutto 68.200€ - 21.600€ (Vorauszahlung) = 46.600€, darauf Steuer 4.000€
Jahresbrutto abzgl. Vorauszahlung und inkl. 1/5 von 29.000€ (5.800€) Nachzahlung = 52.400€, darauf Steuer 5.500€
Differenz Steuer = 1.500€ * 5 = 7.500€ Steuer auf die Nachzahlung insgesamt
Die Steuer auf die Nachzahlung würde also um 1.500€ geringer ausfallen!
Habe ich da irgendwo einen groben Denkfehler drin?