Frage wäre im Bereich Beamte besser aufgehoben...
Oh tschuldige, stimmt, hat hier im TV-L/TV-H gar nichts verloren. Da hast du komplett recht.
(1) Bildungsvoraussetzung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist
1.
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
2.
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
Die Bildungsvoraussetzung erfüllt, wer die Hochschulzugangsberechtigung ( §§ 18 und 19 des Landeshochschulgesetzes ) mindestens für einen Studiengang, der mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abschließt, besitzt.
(2) Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.
Also erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verlangt Bachelor, zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verlangt Staatsexamen/Master, richtig?