Ehmm, falls jedoch im vorliegenden Fall das Ministerium (wieso auch immer) ein Arbeitszeugnis übersendet, anstatt eines Zwischenzeugnisses, wie sollte der Arbeitnehmer handeln? Abänderung in Zwischenzeugnis verlangen? Oder einfach nichts machen, weil für ihn kein Nachteil besteht?