Autor Thema: Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN  (Read 6714 times)

Opa

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Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #15 am: 11.03.2022 14:36 »
Es wird aber kein Dienstplan erstellt und danach gearbeitet, sondern die Leitung schickt entgegen dem geplanten Dienst nach Hause.
Also gibt es keinen Dienstplan, aber einen „geplanten Dienst“?
Es wäre hier von Bedeutung, welche Verbindlichkeit dieser „geplante Dienst“ für beide Seiten hat. Und unter welchen Voraussetzungen jede Seite davon abweichen kann.

Wenn in einem wie auch immer gestalteten verbindlichen Plan festgelegt ist, dass ich heute bis 18 Uhr arbeiten muss und der AG schickt mich spontan um 15 Uhr nach Hause, sind die 3 Stunden sein Problem.

WasDennNun

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Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #16 am: 11.03.2022 15:14 »
Wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also so:
Wenn es keine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit, Gleitzeit etc. gibt und wenn es keinen Dienstplan gibt, dann kann der AG dir mitteilen, wann du morgen zu erscheinen hast und er kann dich dann nach belieben wieder nach hause schicken.
Er muss nur dafür sorgen, dass innerhalb eines Jahres (dem Ausgleichszeitraum, wenn ich es richtig verstehe) die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird.
Es stellt also kein Problem dar, wenn er 20-30 Minusstunden auflaufen lässt und kann dann auch locker 6x 44h Wochen  anordnen um die Stunden wieder reinzuholen.

XTinaG

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Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #17 am: 11.03.2022 15:24 »
Nicht ganz. Auch hier dürfte die Ankündigungsfrist, die sich in der Rechtsprechung aus analoger Anwendung von § 12 TzBfG entwickelt hat, einzuhalten sein.

WasDennNun

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Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #18 am: 11.03.2022 15:53 »
Also 4 Tage vorher mitteilen wie mein geplante Arbeitszeit ist?
Und darf er mich dann trotzdem Mittags wg. nix zu tun nachhause schicken und man hat dann Minusstunden?
Oder darf er das auch nur 4 Tag vorher?

XTinaG

  • Gast
Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #19 am: 11.03.2022 16:04 »
Ja.
Nein.
Grundsätzlich nur dann überhaupt, wenn er noch keine Arbeitszeit festgelegt hat.

WasDennNun

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Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #20 am: 11.03.2022 16:13 »
Hallo,
Ich wollte mal fragen, ob hier jemand die rechtliche Seite kennt(vlt den einen oder anderen Paragrafen), konnte dazu irgendwie nichts gescheites finden...
Geht um die Arbeit in einer Kita...
1. Verfallen im Tvöd am Jahresende die Minusstunden?
2. Wenn ich mit 39,5 Std den Monat eingeteilt bin, darf die Leitung mich dann konsequent weniger arbeiten lassen, mich also ohne Grund ins Minus schicken?
3. Darf die Leitung mir Minusstuden geben, für eine Teambildung, die  aufgrund von Corona aber abgesagt wurde? - Stattdessen hätte man halt Portfolio ect machen können-wurde aber abgelehnt seitens der Leitung
4. Wenn die Leitung einen nach Hause schickt,  weil keine Kinder mehr da sind, darf sie mir dafür Minusstunden schreiben, obwohl ich ja auch etwas anderes hätte machen können?( Vor und Nachbereitungszeit zb.)
Ich habe mittlerweile knapp 20 unverschuldete Minusstunden(und das Anfang März),  die bei Vollzeit schwer wieder abzubauen sind , wenn dazu noch weitere Minusstunden verlangt werden 🙈
LG
Sind dann die Antworten auf die obigen Fragen dann wie folgt?
1.) Nein, sie verfallen nur wenn sie nicht im Ausgleichszeitraum (also nach einem Jahr, nicht am Jahresende) abgerufen wurden
2.) Wenn die Arbeitszeit im Vorfeld festgelegt wurde, dann kann der AG dir nicht einfach kurzfristig eine andere Arbeitszeit (z.B. Reduktion) anordnen.
Frage: welche Möglichkeiten und Fristen hat da der AG einzuhalten, wenn er die Zeiten ändern möchte?
3.) siehe 2.
4.) s. 2.

XTinaG

  • Gast
Antw:Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
« Antwort #21 am: 11.03.2022 17:29 »
Keine, da ihm das einseitig grundsätzlich verwehrt ist.