Hallo Zusammen,
nach den Corona-Jahren und -Diagnosen fühlt sich meine bessere Hälfte reif für eine Mutter-Kind-Kur. Laut Merkzettel muss die vom Amtsarzt bestätigt werden, soweit klar. Werden die beihilfefähigen Aufwendungen für die Kur von der Beihilfe gemäß dem üblichen Schlüssel gezahlt, also für sie 70% und die Kinder 80%? Wir sind bei der Debeka, und da finde ich im Tarif nur diese seltsamen "Tagesgelder". Mir ist nicht ganz klar, ob das die 25%/20% Erstattung ersetzt?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung in einem ähnlichen Setting.
Danke! Stefan