Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Addition von Beschäftigungsverhältnissen bzgl. Wartezeit möglich?
abraham:
Hallo,
stimmt es, dass man verschiedene Beschäftigungsverhältnisse bei z. B. verschiedenen Landesbehörden bzgl. Wartezeit bzgl. Kündigungsschutz von Schwerbehinderten addieren kann und sogar muss, weil letztlich das Land der Arbeitgeber ist?
Falls ja, welche Voraussetzungen müssen mind. erfüllt sein?
Danke euch.
Viele Grüße
WasDennNun:
Gleicher AG ist gleicher AG. Das sind die Voraussetzungen.
abraham:
Bringt es also nichts, wenn man erst bei einer Landesbehörde A und dann bei einer Landesbehörde B angestellt ist?
XTinaG:
Inwiefern wäre das aus den Ausführungen von WasDennNun zu schließen?
maiklewa:
--- Zitat von: abraham am 11.03.2022 07:46 ---Bringt es also nichts, wenn man erst bei einer Landesbehörde A und dann bei einer Landesbehörde B angestellt ist?
--- End quote ---
Wo ist denn da das Land der AG? AG ist jeweils die Behörde!
Ne schwerbehinderte Freundin war vor ein paar Jahren bei der Uni Frankfurt und jetzt beim RP Darmstadt. Sie hat da natürlich wieder sechs Monate Wartezeit.
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