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Wegstreckenentschädigung gem. § 5 Abs.2 BRKG

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Bastel:
Der Kumpel fährt dann A8? und Wasdennun einen Skoda Fabia. Das kommt mit 300€ all inkl. ganz gut hin.
Ich nehm den A8.

ChRosFw:
Ich ergänze: .... was viele (in der Gerechtigkeitsdebatte!) vergessen....

Und weiter:

Natürlich bekommt man als Privatperson ganz bestimmt die Konditionen wie z.B. Bundesland X mit einem Fuhrpark von XXX oder XXXX Fahrzeugen...

Für das, was abgezogen wird, finanziert man privat bestimmt kein entsprechendes Fahrzeug.

Die 1-Prozent-Versteuerung vom BLP wäre übrigens bei den geringeren Steuersätzen der Beamtenschaft zusätzlich atrraktiv.

Aber wie wir bereits aus dem Thema Alimentation wissen: Atrraktivität gilt nicht.

Bastel:
Fahr mal einen Hybrid... Dann muss man nur 0,5% versteuern...

WasDennNun:

--- Zitat von: ChRosFw am 25.03.2022 13:59 ---Für das, was abgezogen wird, finanziert man privat bestimmt kein entsprechendes Fahrzeug.

--- End quote ---
Korrekt. Ist eben die Frage, ob man Privat sich so ein Fahrzeug zulegen würde und braucht (s.o.)

Und wenn man uneingeschränkte Nutzung (also auch durch Haushaltsmitglieder) inkl. Benzin hat und sogar ins Ausland fahren darf (wie mein Kumpel), dann ist das durchaus auch ein Deal.
Wenn man nur private Nutzung mit eigenem Benzin hat, oder nur wenig privaten PKW Bedarf hat, sieht die Rechnung wieder anders aus.

Kollege vom meinem Kumpel hat nach nem Jahr das wieder rückabgewickelt, weil es sich nicht rechnete.

es ist aber merklich, dass die Masse ein solches denken fern ist und alleinig die Geilheit auf das Dicke Auto (welches man sich selbst nicht leisten würde) überwiegt, da regiert bei Mann und Frau dann doch eher der Schritt als das Hirn.

Aber solang man damit glücklich ist, kann ich mich nur wiederholen: Jedem wie er mag.
Der ein geigt gerne über die Strassen mit seiner Sänfte, der andere bekommt sein Bier am Platze serviert.

Bärliner:

--- Zitat von: Außendienstler am 23.03.2022 22:00 ---
--- Zitat von: Bärliner am 22.03.2022 16:48 ---Es gibt im Grunde in der Konstellation zwei Möglichkeiten:

1. Bei Nichtverfügbarkeit von Dienstwagen Fahrt mit den Öffis. Sofern DW verfügbar sind kann aber auch bedeuten, dass man morgens zur DSt fährt, das Fahrzeug holt, und später wieder dort abstellt. Man hat keinen Anspruch darauf, einen Dienstwagen mit nach Hause zu nehmen.

2. Wechsel auf eine Stelle im Innendienst - je nachdem, welche Konstellation (Entfernung zur DSt usw., Home-Office-Möglichkeiten) du hast, kann das interessant sein oder auch nicht.

Es kommt immer auf die persönliche Konstellation an. Man sollte bedenken: Alle Kollegen, die nicht im Außendienst arbeiten, fahren vollständig auf eigene Kosten (Ausnahme bezuschusster ÖPNV) zur Dienststelle. Insofern dürftest du im Prüfungsdienst, wenn du nicht zufällig gigantische Fahrleistungen haben solltest, immernoch gepudert.

--- End quote ---

Bei 20000-30000km dienstlichen Kilometern im Jahr, machen sich die Erhöhungen der Kraftstoffpreise schon erheblich bemerkbar. Da ist dann nichts mehr mit gepudert durch den Dienstherrn! ;)
Aber die Gewerkschaften haben sich der Sache endlich mal schnell angenommen, ob es kurzfristig zu Ergebnissen kommt, werden die nächsten Wochen zeigen.

--- End quote ---

Klar das würde ich natürlich auch über die Gewerkschaften versuchen, auch wenn ich nicht so davon überzeugt bin, dass das Erfolg haben wird.

Trotzdem bist du immernoch bessergestellt als ein Innendienstler mit vergleichbarer Fahrleistung und falls dir der Außendienst unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr zusagt, stehen dir weiterhin die vorgeschlagenen Optionen offen.

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