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Wegstreckenentschädigung gem. § 5 Abs.2 BRKG

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WasDennNun:

--- Zitat von: tvchiller am 14.03.2022 18:51 ---Dem Außendienstler geht es, denk ich, auch um die Fahrtkosten. Hier besteht, von Seiten des Gesetzgebers, durchaus Handlungsbedarf. Kurzfristig wird da vermutlich eher nichts passieren.

Man kann natürlich gegen die Reisekostenabrechnung Widerspruch einreichen und anschließend klagen um auf diesem Wege eine Gesetzesänderung (höhere Wegstreckenentschädigung) herbeizuführen. Ob der Weg letztlich erfolgreich sein könnte steht in den Sternen.

--- End quote ---
Oder anstelle von Pauschalen halt die angefallenen Kosten angeben. Dazu muss man natürlich mehr dokumentieren.

Außendienstler:

--- Zitat von: Fred1003 am 14.03.2022 17:31 ---Das ist doch ein Witz?

Dienstlicher Auftrag, dienstliche Mittel.

Niemand kann vorrausetzen das sie überhaupt über ein privates KFZ verfügen.

--- End quote ---

Natürlich setzt der Dienstherr dies nicht voraus. Bei der Übertragung des Dienstpostens konnte man wählen zwischen einem Dienst-Kfz (Kleinwagen) oder der Nutzung des privaten PKW´s. Die gezahlten 0,30 EUR haben ja auch lange die Kosten abgedeckt. Das Problem ist einfach, dass der Dienstherr einfach nicht schnell genug reagieren kann, da weder Haushaltsmittel für neue Dienst-Kfz vorhanden sind und auch das BRKG nicht mal so in 1-2 Monaten geändert werden kann.

Gruenhorn:
Aber nur weil der Dienstherr angeblich kein Geld hat, braucht man ihm doch nicht das eigene in den Rachen werfen. Ich würde einfach nur noch per Zug und Taxi fahren inklusive aller Nachteile, die dem Dienstherrn dadurch entstehen. Anders merken die eh nix..

Bastel:

--- Zitat von: Außendienstler am 14.03.2022 22:24 ---
--- Zitat von: Fred1003 am 14.03.2022 17:31 ---Das ist doch ein Witz?

Dienstlicher Auftrag, dienstliche Mittel.

Niemand kann vorrausetzen das sie überhaupt über ein privates KFZ verfügen.

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Natürlich setzt der Dienstherr dies nicht voraus. Bei der Übertragung des Dienstpostens konnte man wählen zwischen einem Dienst-Kfz (Kleinwagen) oder der Nutzung des privaten PKW´s. Die gezahlten 0,30 EUR haben ja auch lange die Kosten abgedeckt. Das Problem ist einfach, dass der Dienstherr einfach nicht schnell genug reagieren kann, da weder Haushaltsmittel für neue Dienst-Kfz vorhanden sind und auch das BRKG nicht mal so in 1-2 Monaten geändert werden kann.

--- End quote ---

30 Cent decken so gut wie nie die Kosten eines PKW... Du weist schon, dass man da mehr als nur Sprit berechnen muss?

WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 15.03.2022 06:07 ---
--- Zitat von: Außendienstler am 14.03.2022 22:24 ---
--- Zitat von: Fred1003 am 14.03.2022 17:31 ---Das ist doch ein Witz?

Dienstlicher Auftrag, dienstliche Mittel.

Niemand kann vorrausetzen das sie überhaupt über ein privates KFZ verfügen.

--- End quote ---

Natürlich setzt der Dienstherr dies nicht voraus. Bei der Übertragung des Dienstpostens konnte man wählen zwischen einem Dienst-Kfz (Kleinwagen) oder der Nutzung des privaten PKW´s. Die gezahlten 0,30 EUR haben ja auch lange die Kosten abgedeckt. Das Problem ist einfach, dass der Dienstherr einfach nicht schnell genug reagieren kann, da weder Haushaltsmittel für neue Dienst-Kfz vorhanden sind und auch das BRKG nicht mal so in 1-2 Monaten geändert werden kann.

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30 Cent decken so gut wie nie die Kosten eines PKW... Du weist schon, dass man da mehr als nur Sprit berechnen muss?

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hihi, ich habe mal ein Zeitlang ein PKW mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet (nicht BRKG) und da kamen wegen der hohen fix Kosten und geringe jährlichen KM Zahl kosten im Korridor 1,30-1,80 raus...

sollen die doch ein Passus: Abrechnung der tatsächlichen anteiligen Kosten dort ins BRKG einbringen, dann kann keiner mehr mosern und es ist fair.

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