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Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages

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Schmidti1911:
Hallo zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst TV-L und würde gerne wissen, welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich meinen Arbeitsvertrag zwar nach Ablauf der Probezeit von 6 Wochen (Befristung ohne sachlichen Grund) jedoch vor Ablauf der 6 Monate kündigen möchte.
ich finde hierzu nichts.

Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße Schmidti1911

McOldie:
dies steht in § 30 Abs. 5 TV-L
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Außerdem kann das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beendet werden.

Schmidti1911:
Das bedeutet  würde ich zum 01.06. kündigen wollen bräuchte ich einen Aufhebungsvertrag?

Viele Grüße
Schmidti1911

Schmidti1911:
P.S. und was wäre wenn ich die 6 Monate überschreite aber 12 Monate nicht erreiche, z.B. zum 01.08. kündige?

Ich finde das ist alles sehr unklar geschrieben, deshalb entschuldigt meine Fragerei.

Danke für die Hilfe,
viele Grüße
Schmidti1911

Lars73:
Die 12 Monate bezeihen sich auf die geplante Vertragsdauer und nicht auf die tatsächlich abgelaufene Vertragsdauer.

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