Autor Thema: Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben  (Read 5675 times)

LnHrt1804

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Hallo zusammen,

Ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
Seit Mitte 2021 bin ich in einem Unbefristeten Arbeitsverhältnis TV-L. Leider erfüllt mich diese Stelle nicht.
Nun habe ich eine interessante Ausschreibung gelesen, allerdings befristet mit Option entfristung, , auch die gleiche Landesbehörde. Jedoch interessante Tätigkeit und höher eingruppiert.

Nun zu meinen Fragen:

Kann ich mich auf diese Stelle bewerben?
Sollte es zum erfolgreichen Abschluss kommen, läuft so etwas über eine Abordnung? Natürlich möchte ich nicht unbedingt eine unbefristete Stelle aufgeben. Welche Möglichkeiten kämen in Betracht ?

Besten Dank im Voraus

LnHrt1804

Johann

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #1 am: 14.03.2022 12:21 »
Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.

Organisator

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #2 am: 14.03.2022 13:01 »
Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.

Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.

Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?

LnHrt1804

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #3 am: 14.03.2022 13:09 »
Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.

Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.

Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?

Also war der einzige Weg eine Abordnung für diese Befristung zu erlangen, verstehe ich das richtig?
Gesetz dem Fall es wäre nicht so  würde ich eine Unbefristung wohl nicht aufs Spiel setzen, zumal die Befristung nach m. K. Sachgrundlos ist

Organisator

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #4 am: 14.03.2022 13:20 »
Ob man das Abordnung nennt ist mir nicht bekannt, jedoch kann dein Arbeitgeber dich - ggf. nach einem Auswahlverfahren - mit deiner Zustimmung auf eine höher dotierte Stelle setzen. Er kann das aber davon abhängig machen, dein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu ändern.

Dies wäre aber alles Vereinbarungssache und zweckmäßigerweise im Vorfeld zu klären.

Lars73

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #5 am: 14.03.2022 13:37 »
Bei einer sachgrundlosen Befristung sollte der Arbeitgeber Bewerber mi Vorbeschäftigung ausgeschlossen haben. Wenn er tatsächlich einen sachgrundlos befristeten Vertrag anbieten kann man den Sorgenfrei unterschreiben. Die Befristung wäre unwirksam und man hätte einen Dauervertrag.

Ansonsten gilt, dass man mit dem Arbeitgeber darüber sprechen sollte. Oft wird man befristet die neue Aufgabe übertragen bekommen und der Dauervertrag bleibt erhalten. (So wäre es z.B. bei uns.) Aber es gibt auch eine anderes Vorgehen bei anderen Behörden/Arbeitgebern.

Johann

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #6 am: 14.03.2022 16:00 »
Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.

Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.

Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?

Mit den zur Verfügung stehenden Information liegt es nahe, dass das Arbeitsverhältnis trotzdessen die Ausschreibung mit "befristet" markiert ist, nach Ablauf der Befristungsdauer weiter unbefristet fortbestünde. Aus der Option zur Entfristung geht hervor, dass es keinen Grund für die Befristung gibt.

Aus § 14 Abs. 2 TzBfG geht hervor, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber nicht möglich sind, wenn zuvor bereits ein (un-/befristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Da ein interner Stellenwechsel nicht einmal eine Neueinstellung, sondern lediglich eine Tätigkeitsänderung darstellt, kannst du dir vorstellen, wie viel Bestand eine Forderung des Arbeitgebers, dir die neue Stelle nur befristet zu geben, vor einem Arbeitsgericht hätte. Nämlich gar keinen.

LnHrt1804

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #7 am: 14.03.2022 16:43 »
Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.

Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.

Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?

Mit den zur Verfügung stehenden Information liegt es nahe, dass das Arbeitsverhältnis trotzdessen die Ausschreibung mit "befristet" markiert ist, nach Ablauf der Befristungsdauer weiter unbefristet fortbestünde. Aus der Option zur Entfristung geht hervor, dass es keinen Grund für die Befristung gibt.

Aus § 14 Abs. 2 TzBfG geht hervor, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber nicht möglich sind, wenn zuvor bereits ein (un-/befristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Da ein interner Stellenwechsel nicht einmal eine Neueinstellung, sondern lediglich eine Tätigkeitsänderung darstellt, kannst du dir vorstellen, wie viel Bestand eine Forderung des Arbeitgebers, dir die neue Stelle nur befristet zu geben, vor einem Arbeitsgericht hätte. Nämlich gar keinen.

Ich habe mich bei der Dienststelle, die die Stelle ausgeschrieben hat, erkundigt und explizit nach der Möglichkeit der Bewerbung beim bereits gleichen Arbeitgeber (Land TV-L). Es handele sich um eine Befristung ohne Sachgrund aufgrund hohem Arbeitsanfall so die Aussage, man würde aber eine dauerhafte Anstellung anstreben.
Es wurde auch etwas von je nachdem wie der jetzige Dienstherr mitspielt, von Abordnung gesprochen.
Deshalb wollte ich hier Klarheit, ob in der Konstellation überhaupt möglich ist, denn so wie oben geschrieben steht in der Anzeige, dass Arbeitnehmer, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis standen, nicht berücksichtigt werden können.
Und auch wenn ich noch nichts unternommen habe geschweige denn mein Interesse bekundet habe, wollte ich im Vorfeld die Formalitäten abklären.

Organisator

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Antw:Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
« Antwort #8 am: 14.03.2022 18:29 »
steht in der Anzeige, dass Arbeitnehmer, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis standen, nicht berücksichtigt werden können.

Es steht in der Anzeige, dass du nicht berücksichtigt werden kannst. Was versprichst du dir dann von der Frage hier?