Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Von unbefristet auf befristete Stelle bewerben
Lars73:
Bei einer sachgrundlosen Befristung sollte der Arbeitgeber Bewerber mi Vorbeschäftigung ausgeschlossen haben. Wenn er tatsächlich einen sachgrundlos befristeten Vertrag anbieten kann man den Sorgenfrei unterschreiben. Die Befristung wäre unwirksam und man hätte einen Dauervertrag.
Ansonsten gilt, dass man mit dem Arbeitgeber darüber sprechen sollte. Oft wird man befristet die neue Aufgabe übertragen bekommen und der Dauervertrag bleibt erhalten. (So wäre es z.B. bei uns.) Aber es gibt auch eine anderes Vorgehen bei anderen Behörden/Arbeitgebern.
Johann:
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2022 13:01 ---
--- Zitat von: Johann am 14.03.2022 12:21 ---Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.
--- End quote ---
Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.
Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?
--- End quote ---
Mit den zur Verfügung stehenden Information liegt es nahe, dass das Arbeitsverhältnis trotzdessen die Ausschreibung mit "befristet" markiert ist, nach Ablauf der Befristungsdauer weiter unbefristet fortbestünde. Aus der Option zur Entfristung geht hervor, dass es keinen Grund für die Befristung gibt.
Aus § 14 Abs. 2 TzBfG geht hervor, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber nicht möglich sind, wenn zuvor bereits ein (un-/befristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Da ein interner Stellenwechsel nicht einmal eine Neueinstellung, sondern lediglich eine Tätigkeitsänderung darstellt, kannst du dir vorstellen, wie viel Bestand eine Forderung des Arbeitgebers, dir die neue Stelle nur befristet zu geben, vor einem Arbeitsgericht hätte. Nämlich gar keinen.
LnHrt1804:
--- Zitat von: Johann am 14.03.2022 16:00 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2022 13:01 ---
--- Zitat von: Johann am 14.03.2022 12:21 ---Du bleibst auch auf der neuen Stelle unbefristet.
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Das ist so in der Absolutheit falsch. Der Arbeitgeber kann es sehr wohl zur Voraussetzung machen, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird.
Wenn er sich darauf einlässt, kann er die befristete Tätigkeit übertragen ohne das unbefristete Arbeitsverhältnis anzurühren. Aber warum sollte er?
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Mit den zur Verfügung stehenden Information liegt es nahe, dass das Arbeitsverhältnis trotzdessen die Ausschreibung mit "befristet" markiert ist, nach Ablauf der Befristungsdauer weiter unbefristet fortbestünde. Aus der Option zur Entfristung geht hervor, dass es keinen Grund für die Befristung gibt.
Aus § 14 Abs. 2 TzBfG geht hervor, dass sachgrundlose Befristungen beim selben Arbeitgeber nicht möglich sind, wenn zuvor bereits ein (un-/befristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Da ein interner Stellenwechsel nicht einmal eine Neueinstellung, sondern lediglich eine Tätigkeitsänderung darstellt, kannst du dir vorstellen, wie viel Bestand eine Forderung des Arbeitgebers, dir die neue Stelle nur befristet zu geben, vor einem Arbeitsgericht hätte. Nämlich gar keinen.
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Ich habe mich bei der Dienststelle, die die Stelle ausgeschrieben hat, erkundigt und explizit nach der Möglichkeit der Bewerbung beim bereits gleichen Arbeitgeber (Land TV-L). Es handele sich um eine Befristung ohne Sachgrund aufgrund hohem Arbeitsanfall so die Aussage, man würde aber eine dauerhafte Anstellung anstreben.
Es wurde auch etwas von je nachdem wie der jetzige Dienstherr mitspielt, von Abordnung gesprochen.
Deshalb wollte ich hier Klarheit, ob in der Konstellation überhaupt möglich ist, denn so wie oben geschrieben steht in der Anzeige, dass Arbeitnehmer, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis standen, nicht berücksichtigt werden können.
Und auch wenn ich noch nichts unternommen habe geschweige denn mein Interesse bekundet habe, wollte ich im Vorfeld die Formalitäten abklären.
Organisator:
--- Zitat von: LnHrt1804 am 14.03.2022 16:43 ---steht in der Anzeige, dass Arbeitnehmer, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis standen, nicht berücksichtigt werden können.
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Es steht in der Anzeige, dass du nicht berücksichtigt werden kannst. Was versprichst du dir dann von der Frage hier?
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