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Höhergruppierung E11, St. 4 in E12, St. 3 + Garantiebetrag

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alexthunder:
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. Aktuell befinde ich mich in E11, St. 4.
Nach einer Zusage auf eine neue Stelle wird mir ab März E12, St. 3 + 180 Euro Garantiebtrag angeboten.
Am 01.10.2023 würde ich in E11, St. 5 kommen.

Ich habe es mir einmal die Differenz ausgerechnet (Jahresbrutto, inkl. Sonderzahlung auf Basis 2021):
Jahr 2022:    57.076,22 €     57.711,17 €     634,95 € 
Jahr 2023:    58.880,72 €     58.071,29 €    -809,43 €
Jahr 2024:    64.741,44 €     58.071,29 €    -6.670,15 €
Jahr 2025:    64.741,44 €     61.223,16 €    -3.518,28 €
Jahr 2026:    64.741,44 €     61.825,54 €    -2.915,90 € 
Jahr 2027:    64.741,44 €     61.825,54 €    -2.915,90 € 
Jahr 2028:    65.198,67 €     61.825,54 €    -3.373,13 € 
Jahr 2029:    66.683,68 €     68.329,76 €     1.646,08 € 
Jahr 2030:    66.683,68 €     69.572,84 €     2.889,16 €

Bis zum 31.12.2030 würde ich ca. 15.000 Euro brutto weniger verdienen.
Für mich ist das keine Option. Welche Möglichkeiten gibt es?


Danke für Eure Anregungen.

Albeles:
Du könntest versuchen eine Stufenvorweggewährung auszuhandeln. Ist allerdings eine absolut freiwillige Sache des AG, Dir das zu gewähren. Außerdem kann er es jederzeit zurücknehmen.
Hast Du Dir auch mal ausgerechnet was raus kommt, wenn Du bis zum Aufstieg in 11/5 wartest? Von da geht es nämlich direkt in die 12/5.

Organisator:

--- Zitat von: alexthunder am 15.03.2022 08:20 ---Für mich ist das keine Option. Welche Möglichkeiten gibt es?

--- End quote ---

Dem Arbeitgeber verdeutlichen, dass du aufgrund der schlechten Bezahlung nicht bereit bist, die neue Tätigkeit zu übernehmen. Gleichzeitig - wenn er es nicht schon gemerkt hat - dem Arbeitgeber aufgeben, sich um eine bessere Bezahlung zu bemühen.

XTinaG:
Im Gegensatz zum TVÖD ist es im TV-L ja möglich, die Tätigkeit zunächst bis zum 30.09.2023 vorübergehend zu übertragen und dann ab dem 01.10.2023 nicht nur vorübergehend, um so die Höhergruppierung aus E11/5 in E12/5 herbeizuführen.

alexthunder:
Vielen Dank für die Antworten  :)


--- Zitat von: XTinaG am 15.03.2022 08:33 ---Im Gegensatz zum TVÖD ist es im TV-L ja möglich, die Tätigkeit zunächst bis zum 30.09.2023 vorübergehend zu übertragen und dann ab dem 01.10.2023 nicht nur vorübergehend, um so die Höhergruppierung aus E11/5 in E12/5 herbeizuführen.

--- End quote ---

Was passiert bis zum 01.10.2023? Erhalte ich dafür eine Zulage? Diese Möglichkeit ist mir so nicht bekannt.

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