Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung E11, St. 4 in E12, St. 3 + Garantiebetrag

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XTinaG:
Zulage.

PuiPui:
Hallo,

ich würde mich gerne der Frage anschließen.

Ich befinde mich ebenfalls in der 11/4 (jedoch erst seit Nov.) und mir wurde ebenfalls eine Stelle welche mit der Stufe 12 bewertet ist angeboten. Ich würde in 12/3 eingestuft werden. Der AG möchte mir zunächst eine Zulage über 180€ über ein halbes Jahr (ich verstehe das als Probezeit) zahlen, und erst im Anschluss soll mir die 12/3 übertragen werden.
Das halbe Jahr, sowie die Zeit bis dahin, würden mir in der 12/3 nicht angerechnet werden.
Die Personalabteilung sagt das wäre so in §14 TV-L geregelt, ich verstehe den §14 jedoch so, dass es sich hierbei lediglich um eine "vorübergehende Übertragung von Leistungen" handelt. Ist dies so richtig das der §14 als Probezeit genutzt wird?
Ich arbeite bereits mehrere Jahre für den AG.

XTinaG:
Das mit der Probezeit ist Unfug. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kann aber zur Erprobung genutzt werden.

PuiPui:
Das heißt der AG handelt hier richtig, und ich kann höchstens versuchen das halbe Jahr zu verkürzen, komme aber nicht drum herum wenn der AG nicht möchte?

XTinaG:
Ja.

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