Autor Thema: Vom MD in GD  (Read 5674 times)

sabrina123

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Vom MD in GD
« am: 15.03.2022 08:22 »
Guten Morgen zusammen,

Ich bin TDler im MD und hätte evtl die Möglichkeit mich 2022 verbeamten zu lassen. Jetzt studiere ich aber nebenbei um später eine Stelle auf GD Niveau zu besetzen.

Jetzt wurde mir gesagt, dass der Laufbahnwechsel als Beamter nicht so leicht ist.
Nun las ich hier im Forum vom Paragraph 24 LVB.
Irgendwann hab ich aufgeschnappt, dass Stellen  für einen gewissen Paragraphen eben auch explizit geöffnet sein müssen, ist das wieder ne andere Geschichte oder muss in einer GD Niveau Stelle explizit irgendwas vom Paragraph 24 drin stehen?

Danke vorab  :)

LG Sabrina123
 


Organisator

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #1 am: 15.03.2022 08:27 »
Nein, muss nix drin stehen. Kannst dich einfach so auf irgendwas bewerben, auch ohne das Paragraph drin steht. Geht auch ohne Paragraph explizit drin steht.

EiTee

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #2 am: 15.03.2022 08:40 »
Ich bin TDler im MD


Tina hat Dir im anderen Beitrag bereits gesagt, dass es als Tarifbeschäftigter keinen mD gibt. Solche Hinweise sollte man durchaus verinnerlichen.

Ein Laufbahnwechsel ist absolut unproblematisch außer man will bei seinem, bei der Verbeamtung gewählten, Dienstherr bleiben welcher absolute Inkompetenz vorweist. Lass Dich im mD verbeamten und sicher Dir somit Erfahrungsstufen die Dir aufgrund deiner vergleichbaren Tätigkeit, im TB Verhältnis, anerkannt werden. Nach Abschluss des Studiums bewirbst Du dich, irgendwo, auf einen gD Posten. Absolvierst die Laufbahnbefähigung und wirst mit gleicher Erfahrungsstufe aus dem mD in den gD katapultiert. Erfolgt die Verbeamtung erst im gD ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass Dir deine jetzige Zugehörigkeit im öD nicht anerkannt wird, da die Tätigkeiten nicht vergleichbar oder förderlich für das Amt im gD waren und sind.

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #3 am: 15.03.2022 09:11 »
Ich bin TDler im MD


Tina hat Dir im anderen Beitrag bereits gesagt, dass es als Tarifbeschäftigter keinen mD gibt. Solche Hinweise sollte man durchaus verinnerlichen.




Entschuldigung, die Macht der Gewohnheit aber ich gelobe Besserung  ::)

Danke aber für die ausführliche Antwort.

Jetzt hab ich leider noch eine ergänzende Frage, kann ich mich dann nur auf Stellen ab E9c bei anderen Behörden bewerben oder ginge es auch extern auf eine von meinem Dienstherren bzw. für mich ja noch Arbeitgeber oder (da ich TDler bin)  ;D

Also so die Begrifflichkeiten wurde nicht in der ÖD Schulung durchgesprochen, entschuldigt meine Unwissenheit:(

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #4 am: 15.03.2022 09:13 »
Nein, muss nix drin stehen. Kannst dich einfach so auf irgendwas bewerben, auch ohne das Paragraph drin steht. Geht auch ohne Paragraph explizit drin steht.

Cool!! Danke

gerzeb

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #5 am: 15.03.2022 10:01 »
Ich bin TDler im MD


Tina hat Dir im anderen Beitrag bereits gesagt, dass es als Tarifbeschäftigter keinen mD gibt. Solche Hinweise sollte man durchaus verinnerlichen.




Entschuldigung, die Macht der Gewohnheit aber ich gelobe Besserung  ::)

Danke aber für die ausführliche Antwort.

Jetzt hab ich leider noch eine ergänzende Frage, kann ich mich dann nur auf Stellen ab E9c bei anderen Behörden bewerben oder ginge es auch extern auf eine von meinem Dienstherren bzw. für mich ja noch Arbeitgeber oder (da ich TDler bin)  ;D

Also so die Begrifflichkeiten wurde nicht in der ÖD Schulung durchgesprochen, entschuldigt meine Unwissenheit:(

Macht der Gewohnheit... Was ist ein TDler???

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #6 am: 15.03.2022 10:12 »
Ich bin TDler im MD


Tina hat Dir im anderen Beitrag bereits gesagt, dass es als Tarifbeschäftigter keinen mD gibt. Solche Hinweise sollte man durchaus verinnerlichen.




Entschuldigung, die Macht der Gewohnheit aber ich gelobe Besserung  ::)

Danke aber für die ausführliche Antwort.

Jetzt hab ich leider noch eine ergänzende Frage, kann ich mich dann nur auf Stellen ab E9c bei anderen Behörden bewerben oder ginge es auch extern auf eine von meinem Dienstherren bzw. für mich ja noch Arbeitgeber oder (da ich TDler bin)  ;D

Also so die Begrifflichkeiten wurde nicht in der ÖD Schulung durchgesprochen, entschuldigt meine Unwissenheit:(

Macht der Gewohnheit... Was ist ein TDler???


Das soll Tarifdienst-Beschäftigter heissen…
Kann mir vl noch wer sagen ob wenn ich dann im MD verbeamtet bin, studiert habe und mich dann auf eine GD Stelle bei einem anderen Dienstherren bewerbe darauf achten muss ob der Dienstherr eine Bundesbehörde oder eine kommunale Verwaltung ist? Oder ist das egal? Ich arbeite in einer Bundesbehörde.

Asperatus

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #7 am: 15.03.2022 18:18 »
Der Dienstherr ist, zumindest in der unmittelbaren Bundesverwaltung, der Bund, nicht die Behörde.

Die Regelungen zu § 24 BLV gelten nur für den Bund. Wenn du dich bei einer Kommune bewerben möchtest, musst du in die entsprechenden Rechtsgrundlagen des jeweiligen Landes schauen.

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #8 am: 15.03.2022 18:24 »
Der Dienstherr ist, zumindest in der unmittelbaren Bundesverwaltung, der Bund, nicht die Behörde.

Die Regelungen zu § 24 BLV gelten nur für den Bund. Wenn du dich bei einer Kommune bewerben möchtest, musst du in die entsprechenden Rechtsgrundlagen des jeweiligen Landes schauen.

Also angenommen ich arbeite im "Bundesamt X", bin verbeamtet im mD und erreiche den Hochschulabschluss einer akkreditierten Hochschule, kann ich mich dann auf eine externe Stellenausschreibung des gD im "Bundesamt X" bewerben und werde dann nach den 18 Monaten hoch in den gD befördert? oder geht das mit den Wechsel dann nur mit einer Bewerbung über eine gD Stelle des  "Bundesamt Y" ?

Ich weiß nicht ob ich deine Antwort richtig interpretiere, ich denke aber du meinst, dass ich mich beim aktuellen Arbeitgeber dann extern auf eine Stelle bewerben könnte?

LG und tausend Dank ich bin echt mega unbeholfen!
« Last Edit: 15.03.2022 18:39 von sabrina123 »

Opa

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #9 am: 15.03.2022 21:58 »
Es gibt ein Paragraph, damit kannst du dich direkt in den höheren Dienst bewerben. Der höhere Dienst ist höher als der gehobene Dienst. Und da reicht auch ein Hochschulabschluss einer akkreditierten Hochschule. Am besten du lässt dich mal von Kimonbo beraten, der kennt sich aus.

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #10 am: 16.03.2022 08:58 »
Es gibt ein Paragraph, damit kannst du dich direkt in den höheren Dienst bewerben. Der höhere Dienst ist höher als der gehobene Dienst. Und da reicht auch ein Hochschulabschluss einer akkreditierten Hochschule. Am besten du lässt dich mal von Kimonbo beraten, der kennt sich aus.

Ja das hab ich schon so verstanden. Ich checke nur nicht ob ich mich dann extern bei einer anderen Behörde auf Bundesebene bewerben kann oder ob ich mich bei der Behörde wo ich jetzt arbeite auch extern auf eine gD Stelle bewerben kann.

Das Problem ist, dass in meinem näheren Umfeld nur das eine Bundesamt ansässig ist und ich wenn ich mich nur bei einem anderen extern bewerben kann mir das 12500€ Studium auch schenken kann.

Opa

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #11 am: 16.03.2022 09:30 »
Du kannst dich überall bewerben, weil im gD nur noch im Homeoffice gearbeitet wird. Du brauchst nur einen guten Internetanschluss, weil die älteren Anschlüsse die Daten maximal 214 Kilometer weit senden können.

EiTee

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #12 am: 16.03.2022 09:35 »
Du kannst dich überall bewerben

Genau so.

sabrina123

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #13 am: 16.03.2022 09:40 »
Du kannst dich überall bewerben, weil im gD nur noch im Homeoffice gearbeitet wird. Du brauchst nur einen guten Internetanschluss, weil die älteren Anschlüsse die Daten maximal 214 Kilometer weit senden können.

Ist schon amüsant sich über die Unwissenheit anderer lustig zu machen... >:( zumindest interepretiere ich das jetzt mal als lustig machen -.-

Also laut meinem Personalreferat muss die Stelle für den §24 geöffnet sein, kann das jede Behörde wie sie will auslegen oder wird man hier falsch informiert?

Muss man sich direkt ans BMI wenden? An einen Fachanwalt um sich da rechtsicher beraten zu lassen?
Gibt es da keine offiziellen Anlaufstellen an die man sich wenden kann?

Danke dennoch an jeden der sich hier an diesem Thread beteiligt :)

Asperatus

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Antw:Vom MD in GD
« Antwort #14 am: 16.03.2022 21:27 »
Nein, die Stelle muss nicht nach § 24 BLV geöffnet sein (Vielleicht verwechselt es dein Personalreferat mit § 27). Du bewirbst dich bei deiner oder einer anderen Bundesbehörde auf eine externe Stellenausschreibung. Gewinnst du diese, wirst du auf der neuen Stelle verwendet, verbleibst aber zunächst im alten Statusamt für zwei Jahre (beim Wechsel von mD zu gD, 18 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Bewährung).

Beraten lassen kannst du dich neben deiner personalbearbeitenden Stelle zum Beispiel beim Personalrat oder wenn du in einer Gewerkschaft bist auch dort. Der Fachanwalt sollte für Verwaltungsrecht sein mit Spezialisierung auf Beamtenrecht. Hielte ich aber nicht für notwendig.

Weitere Erläuterungen zum § 24 BLV findest du auch im Kommentar von Leppek. Vielleicht ist dieser über deine Behörde verfügbar.