Ich muss da doch noch einmal einhaken, und eine Lanze für den betroffenen Mitarbeiter brechen.
Ich stelle, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, einmal in den Raum, dass der betroffene Mitarbeiter einen anerkannten Grad der Behinderung aufgrund dieser Erkrankung hat, und diesen dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hat.
Beim Autismus, und auch bei der häufigen Variante des sog. Asperger, stellen die Landesämter für soziale Dienste regelmäßig einen Grad der Behinderung ab 50 fest.
Daher war mein erster Hinweis, das nicht ohne die Schwerbehindertenvertretung anzufassen.
Ich kenne das aus dem Kreis unserer Mitarbeiter, dort haben wir auch einen solchen Fall.
Da geht es strukturell nicht um den Urlaub sondern um ganz klare Anforderungen und Abläufe im Tagesgeschehen.
Bei uns bleibt der Mitarbeiter beispielsweise so lange vor dem Gebäude stehen, bis "seine" Zeit zur Zeiterfassung erreicht ist, vorher kann er nicht stempeln, weil es seinen gefühlten Tagesablauf durcheinander bringt.
So verhält es sich auch bei den Pausen und dem Feierabend.
Im Tagesbetrieb stellt es sich so dar, das der Kollege auch feste Routinen braucht.
Neue Aufgaben oder der Wegfall von Aufgaben müssen klar mit ihm besprochen werden und hinterher für ihn auch verlässlich sein.
Bei uns arbeitet der Kollege in der Poststelle ohne "Kundenkontakt" und ohne Kontakt zu den Kurieren, und dort hat er seine Erfüllung gefunden, und bei 1700 Mitarbeitern kann unser Arbeitgeber das sehr gut leisten.
Immer vorausgesetzt, dass das mit dem GdB so wie beschrieben läuft, hat der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht und muss, soweit es möglich ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen.
Wie weit das dann arbeitsrechtlich und auch im Sinne des Sozialrechts machbar ist, beispielsweise in der Urlaubsfrage, sollte man unbedingt mit der Schwerbehindertenvertretung und auch einem Anwalt für die entsprechenden Rechtsgebiete klären.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass ein öffentlicher Arbeitgeber sowas leisten muss und auch kann, auch wenn es vielleicht keine einfache Aufgabe wird.
In die Situation, Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch zu nehmen, kann hier jede/r kommen, auch wenn so mancher sich hier für allwissend und unsterblich hält.