Autor Thema: AN möchte Urlaub nicht nehmen  (Read 3256 times)

Unwissende

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AN möchte Urlaub nicht nehmen
« am: 15.03.2022 14:30 »
Hallo,
ein Mitarbeiter möchte seine 30 Tage Urlaub nicht nehmen und beruft sich auf ein Attest, das bestätigt, dass er wegen Autismus den Urlaub nicht nehmen kann. Er brauche ein geregeltes Leben, dazu gehöre auch keinen Urlaub zu nehmen.
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Ist das rechtens?
Beste Grüße

Johann

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #1 am: 15.03.2022 15:02 »
Als Arbeitgeber bist du nur in der Pflicht, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu gewähren, seinen Urlaub zu nehmen und ihn angemessen über die Folgen zu informieren, sollte er diesen nicht nehmen. Nimmt er ihn dann nicht, so verfällt er.

egotrip

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #2 am: 15.03.2022 18:12 »
Vom Gefühl her würde ich das Thema nicht ohne die Schwerbehindertenvertretung anfassen.

clarion

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #3 am: 15.03.2022 22:28 »
Möchte der AN überhaupt  keinen Urlaub nehmen, sondern nur weniger?

Unwissende

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #4 am: 16.03.2022 13:14 »
Hallo Zusammen,

@ Johann: Leuchtet mir ein. Aber gilt das auch Jahr für Jahr für den kompletten Jahresurlaub?

@ egotrip: Danke für den Hinweis.

@ clarion: Der AN möchte gar keinen Urlaub nehmen und hat auch schon in den letzten Jahren keinen Urlaub genommen.

aub?
rlaub

@ egotrip: Ja, Danke für den Hinweis.

@ clarion: Er möchte gar keinen Urlaub nehmen, um nicht aus der täglichen Struktur zu kommen.
« Last Edit: 16.03.2022 14:37 von Admin2 »

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #5 am: 16.03.2022 13:20 »
Was ist mit den Wochenenden? Passt dass zur "täglichen Struktur"
Er kann ja jeden Montag noch Urlaub nehmen, dann hat er ein geregeltes Wochenende (Freitag Nachmittag bis Montag Nachmittag) und ein geregeltes Arbeitsleben von Dienstag bis Freitag

XTinaG

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #6 am: 16.03.2022 13:22 »
Warum macht man sich überhaupt Gedanken? Man weist jährlich auf den bevorstehenden Verfall der Urlaubsansprüche hin, sie verfallen und gut.

clarion

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #7 am: 16.03.2022 23:26 »
Hallo,


was beinhaltet nun die Fürsorgepflicht? Zwangsweise für Erholungzu sorgen, oder den MA durch eine gestörte Tagesstruktur zu verunsichern? Das muss man wohl abwägen.

Wäre der Mitarbeiter denn für einen festen Wochentag Urlaub  zu begeistern? Mit dem Resturlaub vom letzten Jahr,  könnte man vermutlich eine 4 Tagewoche über eine längere Zeit etablieren.

Sachen gibt es , die gibt es gar nicht. Man fragt sich, wie solche Menschen Schule und Ausbildung geschafft haben.

egotrip

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #8 am: 17.03.2022 06:40 »
Ich muss da doch noch einmal einhaken, und eine Lanze für den betroffenen Mitarbeiter brechen.

Ich stelle, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, einmal in den Raum, dass der betroffene Mitarbeiter einen anerkannten Grad der Behinderung aufgrund dieser Erkrankung hat, und diesen dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hat.

Beim Autismus, und auch bei der häufigen Variante des sog. Asperger, stellen die Landesämter für soziale Dienste regelmäßig einen Grad der Behinderung ab 50 fest.

Daher war mein erster Hinweis, das nicht ohne die Schwerbehindertenvertretung anzufassen.

Ich kenne das aus dem Kreis unserer Mitarbeiter, dort haben wir auch einen solchen Fall.

Da geht es strukturell nicht um den Urlaub sondern um ganz klare Anforderungen und Abläufe im Tagesgeschehen.

Bei uns bleibt der Mitarbeiter beispielsweise so lange vor dem Gebäude stehen, bis "seine" Zeit zur Zeiterfassung erreicht ist, vorher kann er nicht stempeln, weil es seinen gefühlten Tagesablauf durcheinander bringt.

So verhält es sich auch bei den Pausen und dem Feierabend.

Im Tagesbetrieb stellt es sich so dar, das der Kollege auch feste Routinen braucht.
Neue Aufgaben oder der Wegfall von Aufgaben müssen klar mit ihm besprochen werden und hinterher für ihn auch verlässlich sein.
Bei uns arbeitet der Kollege in der Poststelle ohne "Kundenkontakt" und ohne Kontakt zu den Kurieren, und dort hat er seine Erfüllung gefunden, und bei 1700 Mitarbeitern kann unser Arbeitgeber das sehr gut leisten.

Immer vorausgesetzt, dass das mit dem GdB so wie beschrieben läuft, hat der Arbeitgeber natürlich eine Fürsorgepflicht und muss, soweit es möglich ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen.

Wie weit das dann arbeitsrechtlich und auch im Sinne des Sozialrechts machbar ist, beispielsweise in der Urlaubsfrage, sollte man unbedingt mit der Schwerbehindertenvertretung und auch einem Anwalt für die entsprechenden Rechtsgebiete klären.

Ich bin eigentlich der Meinung, dass ein öffentlicher Arbeitgeber sowas leisten muss und auch kann, auch wenn es vielleicht keine einfache Aufgabe wird.

In die Situation, Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch zu nehmen, kann hier jede/r kommen, auch wenn so mancher sich hier für allwissend und unsterblich hält.



XTinaG

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #9 am: 17.03.2022 06:45 »
Angesichts der geschilderten Zahl an Urlaubstagen halte ich eine Schwerbehinderung für fernliegend. Und ohnehin weder mit noch ohne Schwerbehinderung einen Anlaß, jenseits von Mitteilung zum bevorstehenden Verfall des Urlaubs und dem dann eintretenden Verfall überhaupt tätig zu werden.

clarion

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Antw:AN möchte Urlaub nicht nehmen
« Antwort #10 am: 17.03.2022 07:10 »
Hallo,

Bei Asperger wird nicht regelmäßig ein GdB festgestellt! Ich kenne mehrere Betroffene, die haben keinen GdB. Es sind keine einfachen Menschen, aber alle sind so weit anpassungsfähig, dass sie im Großen und Ganzen im Backoffice mit wenig Kundenkontakt klar kommen und Urlaub nehmen sie auch, gerne für umfangreiche Spezialhobbies. Ein inzwischen leider verstorbener Kollege hat mit Herzblut und ausufernd alte elektronische Geräte repariert  einschließlich  Nachbau nicht mehr erhältlicher Ersatzteile.