Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Lohnt sich vermögenswirksame Leistung in Form der Entgeltumwandlung?
Kommunale:
Hallo zusammen,
meine Frage: Lohnt sich vermögenswirksame Leistung bei Tarifvertrag Versorgungsbetriebe? Insbesondere 2 Varianten:
a) vermögenswirksame Leistung (6,65 EUR/Monat erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber)?
b) in Verbindung mit der Entgeltumwandlung (50 EUR/Monat erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Eigenleistung des Arbeitnehmers von 13 EUR)?
Basis ist Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Siehe unten.
Die bisherigen Beiträge im Forum habe ich bereits quergelesen.
Meine Einschätzung:
Ich denke, die Variante a) lohnt sich.
Bei b) bin ich noch am Überlegen
Vorab vielen Dank für Eure Erfahrungen/Einschätzung und freundliche Grüße,
Kommunale
Link zum Tarifvertrag:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84TV_15_TV-V_Lesefassung_Stand%2001_09_2020.pdf
Auszug aus Tarifvertrag, § 17 Besondere Zahlungen:
(2) 1Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten vollbeschäftigte Arbeitnehmer mindestens 6,65 Euro je Monat.
2Der in
Satz 1 genannte Betrag erhöht sich auf 26 Euro je Monat, wenn der Arbeitnehmer
die vermögenswirksame Leistung gemäß § 4 Satz 2 Buchst. c TV-EUmw/VKA im
Rahmen der Entgeltumwandlung verwendet. 3Der in Satz 2 genannte Betrag erhöht sich auf 50 Euro je Monat, wenn die vermögenswirksame Leistung gemäß
§ 4 Satz 2 Buchst. c TV-EUmw/VKA im Rahmen der Entgeltumwandlung verwendet wird und der Arbeitnehmer hierbei mindestens einen Eigenbeitrag von zusätzlich 13 Euro je Monat erbringt.
4Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer dem
Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 5Die vermögenswirksame Leistung ist nicht
zusatzversorgungspflichtig.
Kommunale:
Hallo zusammen,
hat keiner Erfahrung gemacht in der Thematik?
Danke für eure Rückmeldung.
Viele Grüße
Kommunale
Isie:
Ich verstehe deine Frage nicht. Ein Verzicht auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers lohnt sich jedenfalls nicht. Die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen des AG für eine BAV wie von dir beschrieben zu nutzen, erscheint mir lukrativer als die vermögenswirksame Anlage, da für die BAV-Beiträge ein Steuerfreibetrag gilt.
Britta2:
Die €6,65 bekomme ich jeden Monat als VL - sie wandern direkt vom Gehalt (plus zusätzlicher Betrag von mir azs dem Nettolohn) in einen Bausparer. Dumm nur - die Bausparkasse bezeichnet den gesamten Betrag stur als angebliche Einzahlung VL (Diskussion dazu verpuffen ohne Reaktion). Da die Bausparkassen ja Einzahlungen angeblich jährlich automatisch an die Finanzämter melden --- wird dort also mein zusätzlicher Einzahlbetrag als angeblich höheres Nettoeinkommen gewertet. Keine Ahnung, was man dagegen tun kann außer immer wieder Melden ... Ich steige eh bei den Steuerbescheiden nicht wirklich durch (ob hier ggf eine Doppelbesteuerung erfolgt).
Isie:
Die 6,65 € sind steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt. Dein eigener Beitrag wird aus versteuertem und verbeitragten Entgelt entrichtet. Was die Bausparkasse dem Finanzamt meldet, weiß ich leider nicht.
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