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Lohnt sich vermögenswirksame Leistung in Form der Entgeltumwandlung?

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BAT:
@Britta2:

Ich denke, die Meldung der Bausparkasse ist jene, welche für Förderungen wie vL automatisch weitergeleitet werden. Dieser Weiterleitung kannst Du mW auch widersprechen. Aber mit zusätzlichem Steuereinkommen hat das nix zu tun.

Arno Nym:
TV-Versorgung ist echt spitze, was die VWL in der Entgeltumwandlung angeht.

Beiträge in die Entgeltumwandlung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Je nach Entgelthöhe, Steuerklasse, Krankenkasse, Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung usw. spürt man vom umgewandelten Beitrag nur ca 55%. Den genauen Satz kann die Personalabteilung u.U. mal in einer Probegehaltsabrechnung simulieren.

Damit ergibt sich folgende Rechnung:
Gesamtbeitrag: 63 € (der kommt bei der ZVK an)
davon 50 € VWL und 13 € Eigenbeitrag

Die 50 € VWL dürften über die Gehaltsabrechnung fast neutral sein, weil sie draufgerechnet und gleichzeitig wieder abgezogen werden als Beitrag (bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege). Die 13 € Eigenbeitrag spürt man wie oben beschrieben nur zu ca. 55 % tatsächlich = 7,15 €.

Damit erkauft man sich für ein bisschen mehr als 7 € eine Betriebsrente für die die ZVK mit einem monatlichen Beitrag von 63 € kalkuliert. Oder anders gesagt: Ohne VWL und Steuer- und SV-Ersparnis müsstest du 63€ einzahlen um auf die gleiche Rente zu kommen wie hier für 7,15 €. Ich finde, das ist ein super Geschäft.

Im Zweifel gilt: Bei der ZVK anrufen und beraten lassen. Anders als bei den Sparkassen bekommen die Kollegen keine Provision und beraten in der Regel neutral.

PS: Und selbst wenn der Garantiezins bei deiner ZVK nicht allzuhoch ist, dann nimm die Kapitalauszahlung anstatt der laufenden Rente zum Rentenbeginn (Antragsfrist beachten!), denn da stecken auch die VWL mit drin.

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