Autor Thema: Stellenbeschreibung Tätigkeitsmerkmale  (Read 2626 times)

Treffer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Stellenbeschreibung Tätigkeitsmerkmale
« am: 16.03.2022 13:47 »
Hallo,

in der Stellenbeschreibung sind ja in der Regel alle auszuführenden Tätigkeiten meiner Stelle aufgeführt.

In unserem Unternehmen (Zweckverband Trink- und Abwasser, TVÖD-VKA) fällt auf, dass das Personal in einer Abteilung komplett gleiche Stellenbeschreibungen hat, aber dieses Personal unterschiedliche Tagesaufgaben erfüllt und zusätzlich auch Tätigkeiten die nicht erfasst sind.
Einen Satz den man sonst häufig ließt (und sonstige zumutbare Tätigkeiten) ist in dieser Stellenbeschreibung nicht aufgeführt.

Hier meine konkreten Fragen:

1. Ab welcher Häufigkeit, sollte man eurer Meinung nach um eine Anpassung der Stellenbeschreibung bitten?
     
2. Stimmt es, dass nicht aufgeführte Tätigkeiten einer schriftlichen Beauftragung vom AG an den AN bedürfen um bei einem Unfall zum Beispiel abgesichert zu sein?

3. Könnt ihr mir zu diesem Thema Literatur, Gesetzestexte oder Paragraphen nennen?




Lars73

  • Gast
Antw:Stellenbeschreibung Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #1 am: 16.03.2022 14:04 »
1. Ich sehe da keinen Zeitraum, sondern einen Anlass. Wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit in eingruppierungsrelevanten Umfang ändert bzw. die Vorgaben des Vorgesetzen zur Anpassung der Aufgaben diese Schwelle erreichen.
2. Nein
3. § 12 TVöD, § 106 GewO bzw. § 315 BGB. Quasi alle Werke zur Eingruppierung nach TVöD und zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes sind da geeignet.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,899
Antw:Stellenbeschreibung Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #2 am: 16.03.2022 14:35 »
Zu 1. - eigentlich gar nicht. Der Tarifbeschäftigte ist verpflichtet, die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben auszuführen. Wenn eine dazu nicht berechtigte Person, wie z.B. der Vorgesetzte, andere Aufgaben erledigt haben möchte, muss sie eine Anpassung der übertragenen Aufgaben veranlassen.

Wenn die Stellenbeschreibung die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben darstellt, darfst du auch nur das tun, was in der Stellenbeschreibung steht. Wenn dein Vorgesetzter etwas anderes möchte, muss er für eine Änderung der Stellenbeschreibung sorgen. Bis dahin ändert sich an deinen Aufgaben gar nichts.