Du hättest Dich auch einfach beim Threadersteller entschuldigen können, daß Du Dich zur Sache eingelassen hast, ohne auch nur einen Hauch von Ahnung zu haben. Und Dich bei mir bedanken können, daß ich darauf aufmerksam machte. Stattdessen kommt Rumgenöle. Und erneut Mist. Vorarbeiter ist nur, wer zum selbstmitarbeitenden Gruppenleiter von mindestens zwei weiteren Beschäftigten ernannt worden ist. Das ist konstituierendes Merkmal beider Vorarbeiterzulagen, weshalb meine Ausführungen, die Höhe der Vorarbeiterzulage sei unabhängig von der Zahl der unterstellten Beschäftigten, vollumfänglich korrekt war. Auch Deines ohnehin nicht funktionierenden Links hätte es nicht bedurft, denn die maßgeblichen Fundstellen hatte ich genannt. Wenn Du Deinen Mangel an Wissen und Intellekt unbedingt öffentlich zur Schau stellen möchtest, bewirb Dich doch bei einer Scripted Reality Serie im Privatfernsehen und verunreinige nicht ein Fachforum mit Deinem Schreibdurchfall.