Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bestellung zum Vorarbeiter
der meister:
Hallo in die Runde,
ich bin Leiter einer Werkstatt. Ich möchte einen Mitarbeiter zum Vorarbeiter abstellen. Da haben sich mir jetzt einige Fragen eröffnet:
1. Wie hoch ist die Vorarbeiterzulage, wenn der Mitarbeiter in E9a (CNC-Tätigkeit) ist?
2. Welchen zeitlichen Umfang muss die Vorarbeitertätigkeit täglich umfassen?
Der Dienstherr verlangt eine Begründung, warum der Mitarbeiter zum Vorarbeiter abgestellt bzw. benannt werden soll.
Hat jemand vielleicht eine "Vorlage", wie so etwas aussehen soll?
Vielen Dank für evtl. Antworten bzw. Unterstützung.
egotrip:
Die Vorarbeiterzulage 1 (bis drei unterstellte Mitarbeiter) beträgt 164,36€ / Monat, die Vorarbeiterzulage 2 (ab 4 unterstellten Mitarbeitern) beträgt 281,35 im Monat.
Die Bestellung zum Vorarbeiter ist widerruflich mit einer Ankündigung von 14 Tagen zum Monatsende.
Bei uns erfordert es einen formlosen Antrag an die Personalabteilung unter Beibringung eines Interessenbekundungsverfahrens aller Mitarbeiter die außerdem in Betracht kommen könnten.
Zudem ist der Personalrat in der Mitbestimmung, weil es sich sowohl um eine organisatorische als auch um eine personelle Maßnahme handelt.
XTinaG:
Tsk, tsk, da ist der TV-L doch in Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil III der EGO doch glatt der Auffassung, die Höhe der Vorarbeiterzulage hänge von der Eingruppierung der unterstellten Beschäftigten ab und nicht von deren Anzahl. Du solltest den Tarifvertragsparteien dringend mitteilen, daß sie das ändern sollen. Dann können sie auch direkt die Höhe der Zulagen in Anlage F Deinen Angaben anpassen.
egotrip:
Ach, da hat Klugschei*erle,... ähhh Spid,.... ähhh Tina-irgendwas tatsächlich fast recht.
Es stimmt, die Zulage ist abhängig von der EG der unterstellten Mitarbeiter,....
Für die "große Zulage" ist aber ZUSÄTZLICH die ANZAHL von mindestens ZWEI unterstellen Mitarbeitern der EG5 erforderlich,...
Also ist Klugschei*erle,... ähhh Spid,.... ähhh Tina-irgendwas da auch nicht seiner/ihrer selbstauferlegten Vorgabe der fehlerfreien Antwort nachgekommen,...
Und es ist doch schockierend, dass ich nicht darauf hingewiesen wurde, dass ich die Höhe der Zulage mit den Werten aus 2019 und nicht mit den aktuellen Werten angegeben habe.
Nachzulesen hier:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedhd_ac0bfb56a082b4ec9aa4924984876b58%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvoedhd%27%5D#:~:text=zu%20Vorarbeitern%20von%20Besch%C3%A4ftigten%20der,1%20bis%204%20unterstellt%20sind.
XTinaG:
Du hättest Dich auch einfach beim Threadersteller entschuldigen können, daß Du Dich zur Sache eingelassen hast, ohne auch nur einen Hauch von Ahnung zu haben. Und Dich bei mir bedanken können, daß ich darauf aufmerksam machte. Stattdessen kommt Rumgenöle. Und erneut Mist. Vorarbeiter ist nur, wer zum selbstmitarbeitenden Gruppenleiter von mindestens zwei weiteren Beschäftigten ernannt worden ist. Das ist konstituierendes Merkmal beider Vorarbeiterzulagen, weshalb meine Ausführungen, die Höhe der Vorarbeiterzulage sei unabhängig von der Zahl der unterstellten Beschäftigten, vollumfänglich korrekt war. Auch Deines ohnehin nicht funktionierenden Links hätte es nicht bedurft, denn die maßgeblichen Fundstellen hatte ich genannt. Wenn Du Deinen Mangel an Wissen und Intellekt unbedingt öffentlich zur Schau stellen möchtest, bewirb Dich doch bei einer Scripted Reality Serie im Privatfernsehen und verunreinige nicht ein Fachforum mit Deinem Schreibdurchfall.
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