Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bestellung zum Vorarbeiter
XTinaG:
Durch das Erfüllen der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale?
Tiffy:
Gibt es denn für Handwerksgesellen - wobei ich zugeben muss, diese Eigenschaft hier unterstellt zu haben - wirklich Tätigkeitsmerkmale, die zu einer originären Eingruppierung in EG 8 führen? Ich frage, weil mich das wirklich interessiert, da ich einige Kollegen sowohl in meiner Fachabteilung als auch in der Hausverwaltung habe, die (angeblich) alle in EG 7 "feststecken". Ihnen wurde unisono mitgeteilt, als Handwerker sei ihnen die EG 8 gar nicht zugänglich, es gebe hier nur die Gruppen 5 bis 7 und dann die 9a für Meistertätigkeiten oder besonders schwierige Arbeiten wie etwa die selbstständige Tätigkeit an CNC-Fräsen (was ja auch zur Schilderung des Fragestellers passt). Und natürlich sind unsere Fachhandwerker nicht in der Situation, sich gerade auf solche Ausnahmetatbestände berufen zu können, wir haben nicht mal so ein CNC-Teil im Haus.
XTinaG:
Es gibt genügend Tätigkeitsmerkmale in Teil III der EGO, die zu einer Eingruppierung in E8 oder E9a führen. Wenig überraschend handelt es sich aber um besonders herausgehobene Merkmale, denn die Entgeltgruppen dienen ja dazu, die Wertigkeit von Tätigkeiten voneinander abzugrenzen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version