Autor Thema: Auszahlung Überstunden  (Read 5052 times)

Yonah

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Auszahlung Überstunden
« am: 18.03.2022 12:02 »
Ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Ich bin seit dem 01.01.2021 im ÖD beschäftigt.
Habe mein Vertrag fristgerecht zum 31.03.2022 gekündigt.
Da ich bis zum Vertragsende meine Überstunden nicht abbauen kann,
werde ich 32 Überstunden übrig bleiben.

Werden mir diese Überstunden ausgezahlt?

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #1 am: 18.03.2022 12:03 »
Ob sie ausgezahlt werden, kann nicht beurteilt werden. Auszuzahlen wären sie jedoch.

McOldie

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #2 am: 18.03.2022 12:20 »
§7 Abs. 7 TV-L
„Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein. Das Gericht hat hierzu ausführlich dargelegt, was man unter Billigung (z.B. BAG vom 3.11.2004 – 5 AZR 648/03 ) oder Duldung ( z.B. (BAG vom 10.4.2013) verstehen kann.
Anhand dieser tariflichen Definition musst du prüfen, ob hier tatsächlich Überstunden vorliegen.
Durch § 8 Abs. 2 TV-L wird bestimmt, dass Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen sind. Damit hat der Freizeitausgleich Vorrang vor der Abgeltung durch die Überstundenvergütung. Es wäre somit noch Zeit für einen Ausgleich.

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #3 am: 18.03.2022 12:25 »
Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

Johann

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #4 am: 18.03.2022 14:34 »
Mal so am Thema vorbei: Was hast du getan, dass du in etwas mehr als einem Jahr mindestens 104 Überstunden (bzw. Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto) gesammelt hast?

WasDennNun

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #5 am: 18.03.2022 14:42 »
Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Absolut richtig, allerdings kann man oftmals beim Thema Überstunden von einer fehlerhaften SV ausgehen, da oftmals von den Menschen der Begriff Überstunden fehlerhaft verwendet wird.

Auch wenn eine fehlerhafte SV zu lasten des Fragestellers geht, so gibt es halt freundliche Menschen die ….

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #6 am: 18.03.2022 14:44 »
Und? Ich halte es da mit Spid: es gibt einen Sachverhalt, den es zu lösen gilt.

WasDennNun

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #7 am: 18.03.2022 14:54 »
Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Und? Ich halte es da mit Spid: es gibt einen Sachverhalt, den es zu lösen gilt.
Aber verschwendest deine Ressourcen um klug zu shittern.

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #8 am: 18.03.2022 15:25 »
Überhaupt nicht. Ich bin hier, um Sachverhalte zu lösen und anderen ihr Versagen sowie ihre Fehler und Unzulänglichkeiten vorzuhalten. Das macht mir Spaß. Warum sonst sollte man sich hier beteiligen?

Isie

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #9 am: 18.03.2022 17:47 »
Eine Möglichkeit wäre, den Fragestellern helfen zu wollen, ohne sie gleich wieder zu vergraulen.

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #10 am: 18.03.2022 17:54 »
Warum sollte man so etwas tun?

TVWaldschrat

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #11 am: 18.03.2022 18:02 »
Warum sollte man so etwas tun?
Foren Netiquette?

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #12 am: 18.03.2022 18:08 »
Warum sollte einen derlei interessieren?

Isie

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #13 am: 18.03.2022 22:17 »
Howgh, Spid hat gesprochen.

XTinaG

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Antw:Auszahlung Überstunden
« Antwort #14 am: 18.03.2022 22:34 »
Das solltest Du untersuchen lassen.