Autor Thema: Überleitung TVÖD in TVV  (Read 3177 times)

sesam1990

  • Gast
Überleitung TVÖD in TVV
« am: 18.03.2022 19:53 »
Guten Abend,

Kann jemand in der Runde sagen wie lange der Prozess einer Überleitung vom TVÖD in den TVV ungefähr dauert?
Wie verhält sich das bei bevorstehendem Stufenaufstieg (in 6 Monaten) wenn die Überleitung vorher geschieht?

Vielen Dank

XTinaG

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #1 am: 18.03.2022 19:58 »
Auf welcher rechtlicher Grundlage findet diese „Überleitung“ statt?

sesam1990

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #2 am: 18.03.2022 20:02 »
Wir sollen als Eigenbetrieb in dem alle Mitarbeiter dem TVÖD eingruppiert sind als Ver- und Entsorger in der TVV überführt werden.

XTinaG

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #3 am: 18.03.2022 20:22 »
Und auf welcher rechtlichen Grundlage soll das stattfinden?

sesam1990

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #4 am: 18.03.2022 20:23 »
Wie ist die Frage gemeint? Das weiß ich nicht. Bin da nur Arbeiter.

XTinaG

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #5 am: 18.03.2022 20:37 »
Die Frage ist dahingehend gemeint, daß es einer Rechtsgrundlage dafür bedarf. Die Kenntnis dieser ist wesentlich für die Beantwortung Deiner Frage.

sesam1990

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #6 am: 18.03.2022 20:45 »
🤔 Tarifvertrag VKA, rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb?

XTinaG

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #7 am: 18.03.2022 20:58 »
Es handelt sich nach Deiner Schilderung um einen Eigenbetrieb. Eigenbetriebe sind rechtlich unselbständig.

sesam1990

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #8 am: 18.03.2022 21:00 »
Jetzt langsam schimmerts. Überführung der eigenbetriebe in eine GmbH.

XTinaG

  • Gast
Antw:Überleitung TVÖD in TVV
« Antwort #9 am: 18.03.2022 21:14 »
Sofern die GmbH die Mitgliedschaft im entsprechenden KAV der VKA erwirbt, kommt es darauf an, ob Du Mitglied in einer der tariflichen Gewerkschaften bist und ob Dein Arbeitsvertrag eine Verweisungsklausel oder Gleichstellungsabrede enthält und ggfs. auf deren Ausgestaltung.