Hallo,
nach Ausscheiden aus dem öD kannst du die VBLextra privat fortführen, richtig. Da du sie dann aber privat fortführst, geht dies nicht mehr auf dem Wege der Entgeltumwandlung, sondern lediglich per Überweisung (Dauerauftrag) vom eigenen Girokonto. Der neue Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ist dann raus. Du kannst dafür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen (mit steuerlichen Nachteilen im Rentenbezug) oder nicht (dann ohne die steuerlichen Nachteile).
VG