Hallo ihre Lieben,
ich (Beamter) könnte von meiner jetzigen Behörde (oberste Bundesbehörde mit Min.-Zulage) zu einer Bundesoberbehörde wechseln und (zunächst) abgeordnet werden. Aufgrund eines Wohnortwechsels wäre das für mich ein Vorteil.
Nun meine Frage: Bekomme ich, während der Abordnung, meine Min.Zulage erst einmal weitergezahlt bis aus der Abordnung eine Versetzung wird oder wird mit der Abordnung die Zahlung der Min.Zulage eingestellt?
Liebe Grüße