Autor Thema: Abordnung zu anderer Behörde - Ministerialzulage?  (Read 2338 times)

pinmeister

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Hallo ihre Lieben,

ich (Beamter) könnte von meiner jetzigen Behörde (oberste Bundesbehörde mit Min.-Zulage) zu einer Bundesoberbehörde wechseln und (zunächst) abgeordnet werden. Aufgrund eines Wohnortwechsels wäre das für mich ein Vorteil.
Nun meine Frage: Bekomme ich, während der Abordnung, meine Min.Zulage erst einmal weitergezahlt bis aus der Abordnung eine Versetzung wird oder wird mit der Abordnung die Zahlung der Min.Zulage eingestellt?


Liebe Grüße

XTinaG

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Antw:Abordnung zu anderer Behörde - Ministerialzulage?
« Antwort #1 am: 22.03.2022 11:38 »
Welchen Bezug zum TVÖD siehst Du bei Deiner Frage?

pinmeister

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Antw:Abordnung zu anderer Behörde - Ministerialzulage?
« Antwort #2 am: 22.03.2022 11:40 »
OH! Das sollte eigentlich in das Beamten Bund Forum.
Sorry.

Bitte verschieben!

Organisator

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Antw:Abordnung zu anderer Behörde - Ministerialzulage?
« Antwort #3 am: 22.03.2022 12:00 »
Hallo ihre Lieben,

ich (Beamter) könnte von meiner jetzigen Behörde (oberste Bundesbehörde mit Min.-Zulage) zu einer Bundesoberbehörde wechseln und (zunächst) abgeordnet werden. Aufgrund eines Wohnortwechsels wäre das für mich ein Vorteil.
Nun meine Frage: Bekomme ich, während der Abordnung, meine Min.Zulage erst einmal weitergezahlt bis aus der Abordnung eine Versetzung wird oder wird mit der Abordnung die Zahlung der Min.Zulage eingestellt?


Liebe Grüße

Letzteres, da die Zulage an die Tätigkeit im Ministerium gebunden ist.

Gerda Schwäbel

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Antw:Abordnung zu anderer Behörde - Ministerialzulage?
« Antwort #4 am: 22.03.2022 17:49 »
... ich (Beamter) könnte von meiner jetzigen Behörde (oberste Bundesbehörde mit Min.-Zulage) zu einer Bundesoberbehörde wechseln und (zunächst) abgeordnet werden.  ...
Kleine Anmerkung
Falls Ihnen die Ministerialzulage in den letzten sieben Jahren (vor dem Dienststellenwechsel) mindestens fünf Jahre zugestanden hat und dienstliche Gründe für den Wechsel bestehen, z B. weil Sie sich auf eine Stellenausschreibung bei der Bundesoberbehörde beworben haben und die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu Ihren Gunsten getroffen wurde, dann fällt zwar die Ministerialzulage weg, Sie erhalten aber zunächst in gleicher Höhe eine Ausgleichszulage (siehe § 13 BbesG). Jeweils nach Ablauf eines Jahres vermindert sich die Ausgleichszulage ab Beginn des Folgemonats um 20 Prozent des Anfangsbetrages.