Autor Thema: [HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965  (Read 1635 times)

KoratCat

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[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« am: 23.03.2022 06:20 »
Hallo,

in einem Rechtsstreit wurde eine Berufsgenosssenschaft verurteilt, mir ab dem 01.01.1996 höhere Verletztenrente zu zahlen und dabei den ab dem 01.04.1989 nach § 573 Abs. 3 RVO angepassten, erhöhten Jahresarbeitsverdienst eines Studienassessors im Hessischen Landesdienst zugrunde zu legen. Das bedeutet m. E., dass die zum Unfallzeitpunkt 02.04.1965 geltende Besoldung als Jahresarbeitsverdienst zu Grunde zu legen und bis zu den jeweiligen Erhöhungszeitpunkten (Dienstalterstufen) anzupassen ist.

Leider meint die BG ohne eine entsprechend vorgenommene Berechnung, das sei zu hoch, zahlt deshalb rein willkürlich wesentlich weniger.

Den Urteilsausführungsbescheid habe ich deshalb gerichtlich angefochten.

Jetzt gibt es das Problem der Berechnung, was damals ein Studienassessor als Gehalt erhielt. Nach meinen bisherigen Recherchen ist das Vierte Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz vom 30.06.1964 (GVBl. I Nr. 16, S.72-75 vom 06.07.1964) maßgebend.

Leider konnte ich den Gesetzestext und die Tabelle bisher nicht im Internet auffinden. Über starweb.hessen.de bekomme ich da beim Aufruf eine Fehlermeldung, scheinbar weil ich vom Ausland aus darauf zugreifen möchte.

Und der Besoldungsrechner von öffentlicher-dienst.info umfasst das HBesG der 1960er Jahre leider (noch) nicht.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
« Last Edit: 23.03.2022 06:38 von KoratCat »

SwenTanortsch

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Antw:[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« Antwort #1 am: 23.03.2022 07:58 »
Da kann Dir rechtssicher tatsächlich nur Dein Anwalt weiterhelfen, der sämtliche Gesetze entweder über seine Datenbanken in seiner Kanzlei digital vorliegen hat oder sie sich über den Weg in eine qualifizierte Bibliothek zugänglich machen kann - und auch darüber hinaus versiert genug sein dürfte, die mehr als komplexe Rechtslage wirklich zu durchdringen, zu der es nach meiner Vermutung im Einzelnen eine große Zahl an Meinungen geben dürfte, da ein langer Anspruchszeitraum zu betrachen ist und weil mit hoher Wahrscheinlichkeit für jede Zeit innerhalb des Betrachtungszeitraums die jeweils geltende Gesetzeslage zu beachten wäre, die sich mindestens durch Art. I des 28. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18.03.1971 (BGBl. I 1971, S. 206), Art. 18 Abs. 1, Art. 13 Nr. 7 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2003, S. 1798) und Art. 1 Abs. 8 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 (BGBl. I 2006, S. 2034) und dann jeweils in deren Gefolge zum Teil grundlegend geändert hat. Am Ende werden also knapp 60 Jahre Jahr für Jahr zu betrachten sein, wobei darin der Zeitraum - so vermute ich weiter - zwischen 1971 und 2003/06 noch der am Einfachsten zu betrachtende sein dürfe, da in dieser Zeit die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Beamten im Landesrecht zugunsten der konkurrierenden Gesetzgebung verändert worden ist.

Wichtige - aber ich vermute im Einzelfall nicht alle zu beachtende - Informationen für jenen Zeitraum ab 1971 findest Du hier: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/

Ab dem Zeitraum ab 2003/06 gilt dasselbe hierfür: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/a/

Dabei vermtue ich allerdings, dass das vorzügliche Archiv des öffentlichen-diensts-info Dir zwar als Übersicht für den genannten Zeitraum weiterhelfen, aber für eine rechtssichere Berechnung im Einzelnen wiederkehrend nicht ausreichen dürfte, da neben den Besoldungstabellen im Einzelnen die jeweilig geltende Gesetzeslage heranzuziehen sein dürfte.

Ozymandias

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Antw:[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« Antwort #2 am: 23.03.2022 08:55 »
Vierte Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz vom 30.06.1964 (GVBl. I Nr. 16, S.72-75 vom 06.07.1964)

bgbl164s0617_26398.pdf
https://docdro.id/ITzdAss

KoratCat

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Antw:[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« Antwort #3 am: 23.03.2022 11:20 »
Vierte Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz vom 30.06.1964 (GVBl. I Nr. 16, S.72-75 vom 06.07.1964)

bgbl164s0617_26398.pdf
https://docdro.id/ITzdAss

Hallo Ozymandias,

recht vielen Dank, aber das habe ich nicht gesucht! Es geht um die Besoldung im Hessenland, die vor 1971 durch Landesgesetz geregelt war. Das ist im Gesetzverkündungsblatt des Landes Hessen zu finden, nicht im Bundesgesetzblatt.

Liebe Grüße

KoratCat
« Last Edit: 23.03.2022 11:31 von KoratCat »

KoratCat

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Antw:[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« Antwort #4 am: 23.03.2022 12:45 »
Hallo SwenTanortsch,

Du hast dir bei deinem Beitrag sicher viel Mühe gegeben. Aber es sind nach dem § 573 Abs. 3 RVO wirklich nur die Entgeltverhältnisse zur Zeit des Versicherungsfalles maßgebend, sodass auch Tarifänderungen, solange sie nicht rückwirkend in Kraft treten, unberücksichtigt bleiben (entsprechend: Dahm, in: Lauterbach, SGB VII, § 90, Stand: 2006). Anpassungen des JAV an die aktuellen Einkommensverhältnisse werden ausschließlich nach § 95 SGB VII bzw. § 579 RVO vorgenommen.

Viele Grüße

KoratCat


KoratCat

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Antw:[HE] Lehrerbesoldung A13 Hessen 1965
« Antwort #5 am: 23.03.2022 13:59 »
Es ist mir nunmehr gelungen, das entsprechende Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen aufzufinden und herunterzuladen. Danke an die, die mir per PN geholfen oder Hilfe angeboten haben. Ging schnell und war von Erfolg gekrönt!

Liebe Grüße

KoratCat