Hallo,
in einem
Rechtsstreit wurde eine Berufsgenosssenschaft verurteilt, mir ab dem 01.01.1996 höhere Verletztenrente zu zahlen und dabei den ab dem 01.04.1989 nach § 573 Abs. 3 RVO angepassten, erhöhten Jahresarbeitsverdienst eines Studienassessors im Hessischen Landesdienst zugrunde zu legen. Das bedeutet m. E., dass die zum Unfallzeitpunkt 02.04.1965 geltende Besoldung als Jahresarbeitsverdienst zu Grunde zu legen und bis zu den jeweiligen Erhöhungszeitpunkten (Dienstalterstufen) anzupassen ist.
Leider meint die BG ohne eine entsprechend vorgenommene Berechnung, das sei zu hoch, zahlt deshalb rein willkürlich wesentlich weniger.
Den Urteilsausführungsbescheid habe ich deshalb gerichtlich angefochten.
Jetzt gibt es das Problem der Berechnung, was damals ein Studienassessor als Gehalt erhielt. Nach meinen bisherigen Recherchen ist das Vierte Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz vom 30.06.1964 (GVBl. I Nr. 16, S.72-75 vom 06.07.1964) maßgebend.
Leider konnte ich den Gesetzestext und die Tabelle bisher nicht im Internet auffinden. Über starweb.hessen.de bekomme ich da beim Aufruf eine Fehlermeldung, scheinbar weil ich vom Ausland aus darauf zugreifen möchte.
Und der Besoldungsrechner von öffentlicher-dienst.info umfasst das HBesG der 1960er Jahre leider (noch) nicht.
Kann mir da jemand weiterhelfen?