Autor Thema: Eingruppierung nach Stellenübernahme  (Read 6254 times)

Skydive27

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Eingruppierung nach Stellenübernahme
« am: 23.03.2022 07:41 »
Hallo liebes Forum.

Ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Situation:

Ich werde aktuell im SG Personal eingearbeitet. Dies soll ungefähr die Hälfte meiner Arbeitszeit betragen. Die andere Hälfte werde ich meine bisherigen SG weiter führen. Diese sind mit EG 9b bewertet.

Der vorherige Stelleninhaber war zu 50% Admin und zu 50% PersonalSB.
Er ist in EG 10 eingruppiert. Die 50 % werde ich knapp überschreiten, da ich bisher schon kleinere Aufgaben im Personalbereich übernehme, die dazu führen, dass das SG Personal gegenüber den anderen Tätigkeiten überwiegt.

Beim Gespräch über die Übernahme des neuen SG meinerseits hieß es, dass dann die EG "natürlich entsprechend angepasst wird". Ich bin dann entsprechend von EG 10 ausgegangen.

Da das ganze demnächst konkret wird, habe ich wegen der Höhergruppierung nachgefragt. Jetzt hieß es, dass man das ja nicht so einfach machen könnte. Natürlich muss das erst ins Gremium,  das trägt aber üblicherweise die Entscheidung der Verwaltung mit.

Ich habe jetzt die Befürchtung, dass mein AG sich da irgendwie rauswinden wird und mir die Höhergruppierung nicht geben wird bzw wenn dann nur 9c. Das neue SG ist aber mit viel mehr Verantwortung und einer ausgiebigen Einarbeitung verbunden, die natürlich von mir auch Ressourcen fordert.

Ich weiß, dass das alles nicht ideal gelaufen ist. Wir sind eine kleine Behörde bei der bisher viel auch auf Vertrauensbasis gelaufen ist. Ich bin mit der ganzen Situation momentan so aber überhaupt nicht glücklich.

Als Anmerkung: Da wir eben eine kleine Behörde sind wird das SG Personal auch in Personalunion geführt, also alle Vorgänge von A-Z inkl. Entgeltabrechnung aber auch Abmahnungen und Arbeitszeugnisse etc.

Wie seht ihr die Situation?

Danke für den Input!

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #1 am: 23.03.2022 08:41 »
Sobald dir neue Tätigkeiten übertragen sind, bist du entsprechend eingruppiert. Es kommt also darauf an
- Zu wann dir die neue Tätigkeit übertragen wurde / wird, also offiziell vom Arbeitgeber (z.B. durch die Personalstelle) z.B. durch eine neue Tätigkeitsdarstellung;
- wie die neue Tätigkeit bewertet ist.

Sobald die neue Tätigkeit übertragen wurde und du somit eingruppiert bist, steht dir das entsprechende Entgelt zu.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #2 am: 23.03.2022 08:52 »
Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtslage ist ja in diesem Fall klar.
Die konkreten Probleme die ich dabei habe:

Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.

Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #3 am: 23.03.2022 08:57 »
- was der vorherige Stelleninhaber prozentual war: irrelevant
- wie er eingruppiert war: irrelevant
- ob du die 50% "knapp überschreiten wirst": irrelevant
- was im Gespräch gesagt wird: irrelevant
- Höhergruppierung erfragen: irrelevant
- "Verantwortung" und "ausgiebige Einarbeitung: irrelevant

Maßgeblich ist einzig ob dir Tätigkeiten, die sich zu mindestens einem Drittel durch das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutet aus der E 9c herausheben übertragen werden.

Dazu merke ich an:

- machen bedeutet nicht, dass sie dir auch übertragen wurden
- Übertragung kann auch mündlich geschehen
- Basis ist die 9b Fgr. 1 als Bachelor-Niveau, mit den Heraushebungsmerkmalen in 9c und dann weiter in 10/11 lass ich dich mal allein. Solltest du als Personaler hinbekommen. Aber so einfach, wie es sich anhört, ist es mitnichten.

Gruß

Edit:

Eine Eingruppierung hat NIE Spielraum. Der TB ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Nochmal: Vorgänger ist wurscht!

Sicher dass du richtig bist im Personalbereich?  :o

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #4 am: 23.03.2022 09:10 »
Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtslage ist ja in diesem Fall klar.
Die konkreten Probleme die ich dabei habe:

Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.

Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.
Die Eingruppierung hat 0,000 Spielraum.
Der Spielraum ist in der Zuteilung der auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile.
Du solltest als erstes in dem Job darüber klar werden, dass kein AG eingruppirert!!
Als zweites solltest du dir darüber klar werden, dass sowohl AG als auch AN sich nur eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung bilden können! Mehr nicht.
Die korrekte Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen.

Also lasse dir die Tätigkeiten offiziell übertragen, danach folgt die Tarifautomatik und man bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung.

Wenn die übertragenden Tätigkeiten nicht mit den ausgeübten übereinstimmen, dann lasse es korrigieren oder übe sie nicht auch (gleiches gilt für die Zeitanteile)

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #5 am: 23.03.2022 09:11 »
Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.

Das glauben manche Arbeitgeber bei deren Stellenbewertung. Die Eingruppierung selbst hat jedoch keinen Spielraum, sie "ist" entsprechend der übertragenen Tätigkeiten.

Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.
1. Wann wurden dir die Aufgaben offiziell übertragen?
2. Was steht in dem Übertragsungsschreiben?
3. Wie sind die übertragenen Aufgaben definiert?

Diese Infos braucht man für weitere Überlegungen.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #6 am: 23.03.2022 09:21 »
Danke Insider für deine Ausführungen. Den letzten Satz hättest du dir aber netterweise sparen können.

Arbeitest du auch tatsächlich oder kennst du nur die Theorie?
Wenn letzteres, was ich gerade  vermute, möchte ich dir hier kurz ein paar Worte mit auf den Weg geben.
Das AV besteht nicht nur aus der reinen Rechtslage, sondern auch aus Verhandlungen und Auslegungen. Dazu kommt noch das zwischenmenschliche. Und genau dazu hatte ich mir, wie *bereits mehrmals geschrieben* Input erhofft. Wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, bitte ich dich, es einfach zu lassen.

Auch deine rechtlichen Einwände stimmen so nicht. Ich vermute, dass du sie hier als Stilmittel einsetzen wolltest und irgendwie schlau wirken wolltest.
Die 50 % sind tatsächlich relevant, da man für eine entsprechende Eingruppierung mindestens die Hälfte der AZ dafür aufwenden muss.
Was im Gespräch gesagt wird ist auch nicht irrelevant da auch mündliche Absprachen bindend sind, nur eben leider die Beweiskraft fehlt. Auch die Eingruppierung des vorherigen Stelleninhabers ist nicht irrelevant, da die Stelle bewertet wird und nicht die Person. Verantwortung und Einarbeitung sind wichtig da Kriterien für Eingruppierung (besondere Schwierigkeit und Bedeitung , du weißt schon, da kommst du wieder mit der Theorie).

Nochmal: Die Rechtslage ist mir bekannt.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #7 am: 23.03.2022 09:25 »
@Organisator: Es geht um die zukünftige Eingruppierung.
Ein Übertragungsschreiben liegt nicht vor, da wie bereits erwähnt, das ganze bei uns eher locker gehandhabt wird. Das ist auch eins der Probleme die ich dabei habe.
Die übertragenen Aufgaben erfassen die komplette Sb im Personalbereich, wie Eingangs erwähnt.
« Last Edit: 24.03.2022 02:05 von Admin2 »

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #8 am: 23.03.2022 09:34 »
Der Spielraum ist natürlich in der Theorie nicht da, in der Praxis eben schon. Wie schon geschrieben ist die Stellenbeschreibung und das tatsächliche Arbeitsleben nicht 1:1 deckungsgleich. Bitte keine weiteren Zitierungen zum Gesetzestext.
Meine konkreten Überlegungen, die ich anstrebe wollte ich zunächst hier nicht äußern, da ich unvoreingenommene Meinungen hören wollte. Ich komme mit meiner 9b gerade gut zurecht. Für die neue Stelle müsste ich noch einiges an Lehrgängen etc absolvieren und hätte zumindest die erste Jahre wieder erheblich mehr Stress.
Für eine 9c würde ich das neue Aufgabengebiet wahrscheinlich nicht übernehmen, eine 10 müsste da entsprechend schon drin sein.
In der Theorie ist es auch schön und gut, dass die tarifautomatik greift. Dennoch ist ein Beschluss des Gremiums notwendig.
Im Zweifelsfall den Rechtsweg zu beschreiten ist auch keine Überlegung, da ich so.recht zufrieden und bin und mir das Verhältnis zu  AG auch nicht verderben möchte.

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #9 am: 23.03.2022 09:37 »
Danke Insider für deine Ausführungen. Den letzten Satz hättest du dir aber netterweise sparen können.

Arbeitest du auch tatsächlich oder kennst du nur die Theorie?
Wenn letzteres, was ich gerade  vermute, möchte ich dir hier kurz ein paar Worte mit auf den Weg geben.
Das AV besteht nicht nur aus der reinen Rechtslage, sondern auch aus Verhandlungen und Auslegungen. Dazu kommt noch das zwischenmenschliche. Und genau dazu hatte ich mir, wie *bereits mehrmals geschrieben* Input erhofft. Wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, bitte ich dich, es einfach zu lassen.

Auch deine rechtlichen Einwände stimmen so nicht. Ich vermute, dass du sie hier als Stilmittel einsetzen wolltest und irgendwie schlau wirken wolltest.
Die 50 % sind tatsächlich relevant, da man für eine entsprechende Eingruppierung mindestens die Hälfte der AZ dafür aufwenden muss.
Was im Gespräch gesagt wird ist auch nicht irrelevant da auch mündliche Absprachen bindend sind, nur eben leider die Beweiskraft fehlt. Auch die Eingruppierung des vorherigen Stelleninhabers ist nicht irrelevant, da die Stelle bewertet wird und nicht die Person. Verantwortung und Einarbeitung sind wichtig da Kriterien für Eingruppierung (besondere Schwierigkeit und Bedeitung , du weißt schon, da kommst du wieder mit der Theorie).

Nochmal: Die Rechtslage ist mir bekannt.

1. Bzgl. einer Gruppierung gibt es keine "Verhandlungen". Der TB ist wiegesagt eingruppiert....(siehe § 12 TVöD)
2. 50 % sind bzgl. der E 10 irrelevant, das Heraushebungsmerkmal aus E 9c der besonderen Schwierig und Bedeutung muss zu mindestens einem Drittel vorhanden sein. Von daher ist deine Aussage diesbezüglich schlich falsch
3. Der vorherige Stelleninhaber ist weiter irrelevant da dir was übertragen oder auch nicht. Du führst ja auch aus, dass es wohl Verschiebungen gibt
4. Mit der mündlichen Aussage, dass irgendwas "angepasst" wird, kannst absolut nix anfangen und das zählt auch nirgends
5. "Verantwortung" und "Einarbeitung" bleiben irrelevant, da sie sich im von dir angeführten Bereich (tarifliche "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" nicht wiederfinden
6. Wenn dir, wie du schreibst, die Rechtslage bekannt ist, können wir ja die Diskussion beenden. Aber anscheinend bestehen da noch Lücken
« Last Edit: 23.03.2022 09:43 von Insider2 »

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #10 am: 23.03.2022 09:40 »
@Organisator: Es geht um die zukünftige Eingruppierung. Der SB geht zum 31.05., so dass ich die Stelle ab 01.06. bekomme.
Ein Übertragungsschreiben liegt nicht vor, da wie bereits erwähnt, das ganze bei uns eher locker gehandhabt wird. Das ist auch eins der Probleme die ich dabei habe.
Die übertragenen Aufgaben erfassen die komplette Sb im Personalbereich, wie Eingangs erwähnt.

Dann ist es aktuell so, dass du die bisher übertragenen Aufgaben auszuführen hast und nach E9b eingruppiert bist.
Diese Aufgaben nicht auzuführen und entsprechend mündlicher Absprachen mit Personen, die nicht im Namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge unterschreiben dürfen, andere Aufgaben auszuführen ist streng genommen abmahnungswürdig.

Rein praktisch würde ich den Arbeitgeber bitten, dir einen Entwurf einer Tätigkeitsdarstellung für die neuen Tätigkeiten zu geben, damit du dir eine Meinung zur Eingruppierung bilden kannst. Alternativ wäre auch eine Aussage des Arbeitgebers möglich, wie seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung der neuen Tätigkeit ist.

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #11 am: 23.03.2022 09:41 »
Der Spielraum ist natürlich in der Theorie nicht da, in der Praxis eben schon. Wie schon geschrieben ist die Stellenbeschreibung und das tatsächliche Arbeitsleben nicht 1:1 deckungsgleich. Bitte keine weiteren Zitierungen zum Gesetzestext.
Meine konkreten Überlegungen, die ich anstrebe wollte ich zunächst hier nicht äußern, da ich unvoreingenommene Meinungen hören wollte. Ich komme mit meiner 9b gerade gut zurecht. Für die neue Stelle müsste ich noch einiges an Lehrgängen etc absolvieren und hätte zumindest die erste Jahre wieder erheblich mehr Stress.
Für eine 9c würde ich das neue Aufgabengebiet wahrscheinlich nicht übernehmen, eine 10 müsste da entsprechend schon drin sein.
In der Theorie ist es auch schön und gut, dass die tarifautomatik greift. Dennoch ist ein Beschluss des Gremiums notwendig.
Im Zweifelsfall den Rechtsweg zu beschreiten ist auch keine Überlegung, da ich so.recht zufrieden und bin und mir das Verhältnis zu  AG auch nicht verderben möchte.

Du widersprichst dir selbst. Erst führst du aus, dass du mit der 9b "gut zurecht kommst", dann sagst du, dass eine 10 "drin sein" müsste. Und für eine 9c würdest du es "nicht übernehmen". Hääää? Es zählt leider nur die Theorie.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #12 am: 23.03.2022 09:46 »
@Insider2: Ich verstehe nicht, warum du diese Diskussion unbedingt auf dein Niveau runterziehen musst. Hast du konstruktive Vorschläge? Dann bitte her damit. Ansonsten kannst du dir und mir den Aufwand sparen.

Nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Da du mich anscheinend nicht verstehen möchtest  hier nochmal:
Aktuell 9b: zufrieden, aber mit dem aktuellen SG
Neues SG: Nur zufrieden, wenn EG 10, da sonst Aufwand > Nutzen.

Ah, stimmt, das Wort Praxis habe ich mir gerade ausgedacht, hast recht, gibt es gar nicht, ist wie Bielefeld. *Ironieoff*

Grüße.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #13 am: 23.03.2022 09:53 »
Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabeoder zumindest einen Punkt an dem ich ansetzen kann.

Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #14 am: 23.03.2022 09:54 »
@Insider2: Ich verstehe nicht, warum du diese Diskussion unbedingt auf dein Niveau runterziehen musst. Hast du konstruktive Vorschläge? Dann bitte her damit. Ansonsten kannst du dir und mir den Aufwand sparen.

Nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Da du mich anscheinend nicht verstehen möchtest  hier nochmal:
Aktuell 9b: zufrieden, aber mit dem aktuellen SG
Neues SG: Nur zufrieden, wenn EG 10, da sonst Aufwand > Nutzen.

Ah, stimmt, das Wort Praxis habe ich mir gerade ausgedacht, hast recht, gibt es gar nicht, ist wie Bielefeld. *Ironieoff*

Grüße.

Mein Niveau ist rechtlich korrekt. Und nur darum geht es hier. Um einen anderen Forumsteilnehmer zu zitieren: "Gefühle sind tariflich unbeachtlich". Was spricht denn dagegen sich vom AG die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten incl. Zeitanteilen darlegen zu lassen?