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Eingruppierung nach Stellenübernahme

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Skydive27:
Hallo liebes Forum.

Ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Situation:

Ich werde aktuell im SG Personal eingearbeitet. Dies soll ungefähr die Hälfte meiner Arbeitszeit betragen. Die andere Hälfte werde ich meine bisherigen SG weiter führen. Diese sind mit EG 9b bewertet.

Der vorherige Stelleninhaber war zu 50% Admin und zu 50% PersonalSB.
Er ist in EG 10 eingruppiert. Die 50 % werde ich knapp überschreiten, da ich bisher schon kleinere Aufgaben im Personalbereich übernehme, die dazu führen, dass das SG Personal gegenüber den anderen Tätigkeiten überwiegt.

Beim Gespräch über die Übernahme des neuen SG meinerseits hieß es, dass dann die EG "natürlich entsprechend angepasst wird". Ich bin dann entsprechend von EG 10 ausgegangen.

Da das ganze demnächst konkret wird, habe ich wegen der Höhergruppierung nachgefragt. Jetzt hieß es, dass man das ja nicht so einfach machen könnte. Natürlich muss das erst ins Gremium,  das trägt aber üblicherweise die Entscheidung der Verwaltung mit.

Ich habe jetzt die Befürchtung, dass mein AG sich da irgendwie rauswinden wird und mir die Höhergruppierung nicht geben wird bzw wenn dann nur 9c. Das neue SG ist aber mit viel mehr Verantwortung und einer ausgiebigen Einarbeitung verbunden, die natürlich von mir auch Ressourcen fordert.

Ich weiß, dass das alles nicht ideal gelaufen ist. Wir sind eine kleine Behörde bei der bisher viel auch auf Vertrauensbasis gelaufen ist. Ich bin mit der ganzen Situation momentan so aber überhaupt nicht glücklich.

Als Anmerkung: Da wir eben eine kleine Behörde sind wird das SG Personal auch in Personalunion geführt, also alle Vorgänge von A-Z inkl. Entgeltabrechnung aber auch Abmahnungen und Arbeitszeugnisse etc.

Wie seht ihr die Situation?

Danke für den Input!

Organisator:
Sobald dir neue Tätigkeiten übertragen sind, bist du entsprechend eingruppiert. Es kommt also darauf an
- Zu wann dir die neue Tätigkeit übertragen wurde / wird, also offiziell vom Arbeitgeber (z.B. durch die Personalstelle) z.B. durch eine neue Tätigkeitsdarstellung;
- wie die neue Tätigkeit bewertet ist.

Sobald die neue Tätigkeit übertragen wurde und du somit eingruppiert bist, steht dir das entsprechende Entgelt zu.

Skydive27:
Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtslage ist ja in diesem Fall klar.
Die konkreten Probleme die ich dabei habe:

Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.

Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.

Insider2:
- was der vorherige Stelleninhaber prozentual war: irrelevant
- wie er eingruppiert war: irrelevant
- ob du die 50% "knapp überschreiten wirst": irrelevant
- was im Gespräch gesagt wird: irrelevant
- Höhergruppierung erfragen: irrelevant
- "Verantwortung" und "ausgiebige Einarbeitung: irrelevant

Maßgeblich ist einzig ob dir Tätigkeiten, die sich zu mindestens einem Drittel durch das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutet aus der E 9c herausheben übertragen werden.

Dazu merke ich an:

- machen bedeutet nicht, dass sie dir auch übertragen wurden
- Übertragung kann auch mündlich geschehen
- Basis ist die 9b Fgr. 1 als Bachelor-Niveau, mit den Heraushebungsmerkmalen in 9c und dann weiter in 10/11 lass ich dich mal allein. Solltest du als Personaler hinbekommen. Aber so einfach, wie es sich anhört, ist es mitnichten.

Gruß

Edit:

Eine Eingruppierung hat NIE Spielraum. Der TB ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Nochmal: Vorgänger ist wurscht!

Sicher dass du richtig bist im Personalbereich?  :o

WasDennNun:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 08:52 ---Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtslage ist ja in diesem Fall klar.
Die konkreten Probleme die ich dabei habe:

Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.

Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.

--- End quote ---
Die Eingruppierung hat 0,000 Spielraum.
Der Spielraum ist in der Zuteilung der auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile.
Du solltest als erstes in dem Job darüber klar werden, dass kein AG eingruppirert!!
Als zweites solltest du dir darüber klar werden, dass sowohl AG als auch AN sich nur eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung bilden können! Mehr nicht.
Die korrekte Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen.

Also lasse dir die Tätigkeiten offiziell übertragen, danach folgt die Tarifautomatik und man bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung.

Wenn die übertragenden Tätigkeiten nicht mit den ausgeübten übereinstimmen, dann lasse es korrigieren oder übe sie nicht auch (gleiches gilt für die Zeitanteile)

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