Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach Stellenübernahme
Organisator:
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 08:52 ---Eine Eingruppierung hat ja immer auch einen gewissen Spielraum. So wie ich das einschätze, möchte mein AG diesen am unteren Rand ansiedeln, wobei er bei meinem Vorgänger am oberen Rand angesiedelt war.
--- End quote ---
Das glauben manche Arbeitgeber bei deren Stellenbewertung. Die Eingruppierung selbst hat jedoch keinen Spielraum, sie "ist" entsprechend der übertragenen Tätigkeiten.
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 08:52 ---Was mir Gedanken macht sind mögliche Konsequenzen die ich daraus ziehe und wie ich das Thema in der Praxis angehe. Dazu erhoffe ich mir Input.
--- End quote ---
1. Wann wurden dir die Aufgaben offiziell übertragen?
2. Was steht in dem Übertragsungsschreiben?
3. Wie sind die übertragenen Aufgaben definiert?
Diese Infos braucht man für weitere Überlegungen.
Skydive27:
Danke Insider für deine Ausführungen. Den letzten Satz hättest du dir aber netterweise sparen können.
Arbeitest du auch tatsächlich oder kennst du nur die Theorie?
Wenn letzteres, was ich gerade vermute, möchte ich dir hier kurz ein paar Worte mit auf den Weg geben.
Das AV besteht nicht nur aus der reinen Rechtslage, sondern auch aus Verhandlungen und Auslegungen. Dazu kommt noch das zwischenmenschliche. Und genau dazu hatte ich mir, wie *bereits mehrmals geschrieben* Input erhofft. Wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, bitte ich dich, es einfach zu lassen.
Auch deine rechtlichen Einwände stimmen so nicht. Ich vermute, dass du sie hier als Stilmittel einsetzen wolltest und irgendwie schlau wirken wolltest.
Die 50 % sind tatsächlich relevant, da man für eine entsprechende Eingruppierung mindestens die Hälfte der AZ dafür aufwenden muss.
Was im Gespräch gesagt wird ist auch nicht irrelevant da auch mündliche Absprachen bindend sind, nur eben leider die Beweiskraft fehlt. Auch die Eingruppierung des vorherigen Stelleninhabers ist nicht irrelevant, da die Stelle bewertet wird und nicht die Person. Verantwortung und Einarbeitung sind wichtig da Kriterien für Eingruppierung (besondere Schwierigkeit und Bedeitung , du weißt schon, da kommst du wieder mit der Theorie).
Nochmal: Die Rechtslage ist mir bekannt.
Skydive27:
@Organisator: Es geht um die zukünftige Eingruppierung.
Ein Übertragungsschreiben liegt nicht vor, da wie bereits erwähnt, das ganze bei uns eher locker gehandhabt wird. Das ist auch eins der Probleme die ich dabei habe.
Die übertragenen Aufgaben erfassen die komplette Sb im Personalbereich, wie Eingangs erwähnt.
Skydive27:
Der Spielraum ist natürlich in der Theorie nicht da, in der Praxis eben schon. Wie schon geschrieben ist die Stellenbeschreibung und das tatsächliche Arbeitsleben nicht 1:1 deckungsgleich. Bitte keine weiteren Zitierungen zum Gesetzestext.
Meine konkreten Überlegungen, die ich anstrebe wollte ich zunächst hier nicht äußern, da ich unvoreingenommene Meinungen hören wollte. Ich komme mit meiner 9b gerade gut zurecht. Für die neue Stelle müsste ich noch einiges an Lehrgängen etc absolvieren und hätte zumindest die erste Jahre wieder erheblich mehr Stress.
Für eine 9c würde ich das neue Aufgabengebiet wahrscheinlich nicht übernehmen, eine 10 müsste da entsprechend schon drin sein.
In der Theorie ist es auch schön und gut, dass die tarifautomatik greift. Dennoch ist ein Beschluss des Gremiums notwendig.
Im Zweifelsfall den Rechtsweg zu beschreiten ist auch keine Überlegung, da ich so.recht zufrieden und bin und mir das Verhältnis zu AG auch nicht verderben möchte.
Insider2:
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:21 ---Danke Insider für deine Ausführungen. Den letzten Satz hättest du dir aber netterweise sparen können.
Arbeitest du auch tatsächlich oder kennst du nur die Theorie?
Wenn letzteres, was ich gerade vermute, möchte ich dir hier kurz ein paar Worte mit auf den Weg geben.
Das AV besteht nicht nur aus der reinen Rechtslage, sondern auch aus Verhandlungen und Auslegungen. Dazu kommt noch das zwischenmenschliche. Und genau dazu hatte ich mir, wie *bereits mehrmals geschrieben* Input erhofft. Wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, bitte ich dich, es einfach zu lassen.
Auch deine rechtlichen Einwände stimmen so nicht. Ich vermute, dass du sie hier als Stilmittel einsetzen wolltest und irgendwie schlau wirken wolltest.
Die 50 % sind tatsächlich relevant, da man für eine entsprechende Eingruppierung mindestens die Hälfte der AZ dafür aufwenden muss.
Was im Gespräch gesagt wird ist auch nicht irrelevant da auch mündliche Absprachen bindend sind, nur eben leider die Beweiskraft fehlt. Auch die Eingruppierung des vorherigen Stelleninhabers ist nicht irrelevant, da die Stelle bewertet wird und nicht die Person. Verantwortung und Einarbeitung sind wichtig da Kriterien für Eingruppierung (besondere Schwierigkeit und Bedeitung , du weißt schon, da kommst du wieder mit der Theorie).
Nochmal: Die Rechtslage ist mir bekannt.
--- End quote ---
1. Bzgl. einer Gruppierung gibt es keine "Verhandlungen". Der TB ist wiegesagt eingruppiert....(siehe § 12 TVöD)
2. 50 % sind bzgl. der E 10 irrelevant, das Heraushebungsmerkmal aus E 9c der besonderen Schwierig und Bedeutung muss zu mindestens einem Drittel vorhanden sein. Von daher ist deine Aussage diesbezüglich schlich falsch
3. Der vorherige Stelleninhaber ist weiter irrelevant da dir was übertragen oder auch nicht. Du führst ja auch aus, dass es wohl Verschiebungen gibt
4. Mit der mündlichen Aussage, dass irgendwas "angepasst" wird, kannst absolut nix anfangen und das zählt auch nirgends
5. "Verantwortung" und "Einarbeitung" bleiben irrelevant, da sie sich im von dir angeführten Bereich (tarifliche "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" nicht wiederfinden
6. Wenn dir, wie du schreibst, die Rechtslage bekannt ist, können wir ja die Diskussion beenden. Aber anscheinend bestehen da noch Lücken
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version