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Eingruppierung nach Stellenübernahme

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Organisator:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:25 ---@Organisator: Es geht um die zukünftige Eingruppierung. Der SB geht zum 31.05., so dass ich die Stelle ab 01.06. bekomme.
Ein Übertragungsschreiben liegt nicht vor, da wie bereits erwähnt, das ganze bei uns eher locker gehandhabt wird. Das ist auch eins der Probleme die ich dabei habe.
Die übertragenen Aufgaben erfassen die komplette Sb im Personalbereich, wie Eingangs erwähnt.

--- End quote ---

Dann ist es aktuell so, dass du die bisher übertragenen Aufgaben auszuführen hast und nach E9b eingruppiert bist.
Diese Aufgaben nicht auzuführen und entsprechend mündlicher Absprachen mit Personen, die nicht im Namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge unterschreiben dürfen, andere Aufgaben auszuführen ist streng genommen abmahnungswürdig.

Rein praktisch würde ich den Arbeitgeber bitten, dir einen Entwurf einer Tätigkeitsdarstellung für die neuen Tätigkeiten zu geben, damit du dir eine Meinung zur Eingruppierung bilden kannst. Alternativ wäre auch eine Aussage des Arbeitgebers möglich, wie seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung der neuen Tätigkeit ist.

Insider2:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:34 ---Der Spielraum ist natürlich in der Theorie nicht da, in der Praxis eben schon. Wie schon geschrieben ist die Stellenbeschreibung und das tatsächliche Arbeitsleben nicht 1:1 deckungsgleich. Bitte keine weiteren Zitierungen zum Gesetzestext.
Meine konkreten Überlegungen, die ich anstrebe wollte ich zunächst hier nicht äußern, da ich unvoreingenommene Meinungen hören wollte. Ich komme mit meiner 9b gerade gut zurecht. Für die neue Stelle müsste ich noch einiges an Lehrgängen etc absolvieren und hätte zumindest die erste Jahre wieder erheblich mehr Stress.
Für eine 9c würde ich das neue Aufgabengebiet wahrscheinlich nicht übernehmen, eine 10 müsste da entsprechend schon drin sein.
In der Theorie ist es auch schön und gut, dass die tarifautomatik greift. Dennoch ist ein Beschluss des Gremiums notwendig.
Im Zweifelsfall den Rechtsweg zu beschreiten ist auch keine Überlegung, da ich so.recht zufrieden und bin und mir das Verhältnis zu  AG auch nicht verderben möchte.

--- End quote ---

Du widersprichst dir selbst. Erst führst du aus, dass du mit der 9b "gut zurecht kommst", dann sagst du, dass eine 10 "drin sein" müsste. Und für eine 9c würdest du es "nicht übernehmen". Hääää? Es zählt leider nur die Theorie.

Skydive27:
@Insider2: Ich verstehe nicht, warum du diese Diskussion unbedingt auf dein Niveau runterziehen musst. Hast du konstruktive Vorschläge? Dann bitte her damit. Ansonsten kannst du dir und mir den Aufwand sparen.

Nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Da du mich anscheinend nicht verstehen möchtest  hier nochmal:
Aktuell 9b: zufrieden, aber mit dem aktuellen SG
Neues SG: Nur zufrieden, wenn EG 10, da sonst Aufwand > Nutzen.

Ah, stimmt, das Wort Praxis habe ich mir gerade ausgedacht, hast recht, gibt es gar nicht, ist wie Bielefeld. *Ironieoff*

Grüße.

Skydive27:
Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabeoder zumindest einen Punkt an dem ich ansetzen kann.

Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

Insider2:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:46 ---@Insider2: Ich verstehe nicht, warum du diese Diskussion unbedingt auf dein Niveau runterziehen musst. Hast du konstruktive Vorschläge? Dann bitte her damit. Ansonsten kannst du dir und mir den Aufwand sparen.

Nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Da du mich anscheinend nicht verstehen möchtest  hier nochmal:
Aktuell 9b: zufrieden, aber mit dem aktuellen SG
Neues SG: Nur zufrieden, wenn EG 10, da sonst Aufwand > Nutzen.

Ah, stimmt, das Wort Praxis habe ich mir gerade ausgedacht, hast recht, gibt es gar nicht, ist wie Bielefeld. *Ironieoff*

Grüße.

--- End quote ---

Mein Niveau ist rechtlich korrekt. Und nur darum geht es hier. Um einen anderen Forumsteilnehmer zu zitieren: "Gefühle sind tariflich unbeachtlich". Was spricht denn dagegen sich vom AG die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten incl. Zeitanteilen darlegen zu lassen?

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