Autor Thema: Geringfügige Beschäftigungen zusammenfassen oder einzeln aufführen? Unfall angeb  (Read 2924 times)

XTinaG

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Na dann tschüß, alter Furz!

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Eben nicht!

Ich könnte eine Vielzahl von Beispielen nennen, die ich selbst erlebt habe oder von denen ich von Kollegen aus anderen Behörden weiß, die genau das Gegenteil belegen. Ob in der kleinen kommunalen Klitsche, in Landes- und Bundesbehörden.

Oha. Das spricht nicht wirklich für die Qualität der Beschäftigten, die die Bewerbungsunterlagen sichten. Wer erst im Zwangs-Vorstellungsgespräch merkt, dass der Bewerber doch gut geeignet wäre, der hat im Vorfeld etwas übersehen.

Flying

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Zwischen nicht offensichtlich ungeeignet und in der engeren Auswahl liegen Welten. In unserem Auswahlverfahren macht das Vorstellungsgespräch lediglich 10% aus. Wer nicht ohnehin in der engeren Auswahl wäre, reiste umsonst an. Warum sollte man einer Momentaufnahme mehr Bedeutung zumessen? Wer nach Papierlage nicht taugt, taugt grundsätzlich nicht.

Geh ich grundsätzlich mit - allerdings liegen zwischen nicht offensichtlich ungeeignet und in der engeren Auswahl nur dann Welten, wenn man genug Auswahl. Gibt es lediglich zwei Bewerber werden die Welten dann doch schnell sehr klein.
Dann würde man wohl ohnehin beide einladen. Und zwar völlig ohne Angabe der Schwerbehinderung.

Das stimmt sicherlich!