Autor Thema: Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit  (Read 2892 times)

Ella123

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Hallo zusammen,

in unserer Behörde gibt es einen flexiblen Gleitzeitrahmen von 6:00 bis 20:00 Uhr mit einer festgelegten Rahmenzeit von 7:30 bis 16:30 Uhr von Mo-Do und 7:30 bis 14:00 Uhr an Freitagen.
Wenn nun jemand um 6:00 Uhr anfängt und sich um 10:00 Uhr krank meldet, bekommt er den Tag als krank im Dienst bis 16:30 Uhr automatisch gut geschrieben und baut damit 1,5 Überstunden auf.
Ist das rechtlich in Ordnung? Müsste nicht eigentlich im System lediglich die tägliche Sollzeit erfasst werden, so dass zwar keine Minusstunden, aber eben auch keine Überstunden entstehen?

XTinaG

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Antw:Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 23.03.2022 11:43 »
Was ist denn in der Dienst-/Betriebsvereinabrung dazu geregelt?

Fragmon

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Antw:Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 23.03.2022 12:10 »
Also das wäre mir fremd so eine DV schon einmal gesehen zu haben. Überstunden aufgrund krank.....

Man braucht gar nicht mit dem Argument zu kommen, dass man ja mehr gemacht hätte, wie jemand der sich direkt krankgemeldet hat.

Standard sollte sein, dass die Arbeitszeit auf die Sollarbeitszeit aufgefüllt wird.

Sonst werde ich mich künftig 7 Std. 59 zur Arbeit schleppen und mich die letzte Minute dann krankmelden.

Ella123

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Antw:Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 23.03.2022 12:13 »
Die automatische Gutschrift ist in unserem Zeiterfassungssystem so hinterlegt und in der dazu gehörigen Anweisung steht das auch so drin, dass dadurch Mehrstunden entstehen können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Jedoch finde ich weder im TV-L noch sonst irgendwo ein Urteil oder irgendwas dazu. In unserer DV zur Arbeitszeit steht zu diesem Punkt auch nichts. Der Fehler liegt meines Erachtens im Zeiterfassungssystem.

Fragmon

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Antw:Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 23.03.2022 12:18 »
Die automatische Gutschrift ist in unserem Zeiterfassungssystem so hinterlegt und in der dazu gehörigen Anweisung steht das auch so drin, dass dadurch Mehrstunden entstehen können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Jedoch finde ich weder im TV-L noch sonst irgendwo ein Urteil oder irgendwas dazu. In unserer DV zur Arbeitszeit steht zu diesem Punkt auch nichts. Der Fehler liegt meines Erachtens im Zeiterfassungssystem.

Na dann kann man nur hoffen, dass dies nicht Publik und ausgenutzt wird.

WasDennNun

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Antw:Zeitgutschrift bei Krankheit während der Arbeitszeit
« Antwort #5 am: 23.03.2022 12:42 »
Die automatische Gutschrift ist in unserem Zeiterfassungssystem so hinterlegt und in der dazu gehörigen Anweisung steht das auch so drin, dass dadurch Mehrstunden entstehen können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Jedoch finde ich weder im TV-L noch sonst irgendwo ein Urteil oder irgendwas dazu. In unserer DV zur Arbeitszeit steht zu diesem Punkt auch nichts. Der Fehler liegt meines Erachtens im Zeiterfassungssystem.

Na dann kann man nur hoffen, dass dies nicht Publik und ausgenutzt wird.
Na dann kann man nur hoffen, dass dies nicht Publik und abgeschafft wird, denn dann wird ja derjenige der das bemerkt hat gelyncht.  8)