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Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?

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JA18:
Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich, rückwirkend zum 01.01.22, von der E7 / 3 in die E9a / 3 hochgestuft.
Ursprünglich hieß es, man können keine Entgeltgruppen überspringen, daher war ich schon sehr verwundert, dass es jetzt so kam. Begründung war, dass die Stelle, auf der ich sitze, mit 9a bewertet ist und ich seit meinem Eintritt vor zwei Jahren, quasi "unterbezahlt" bin, da, wie erwähnt, eingestuft in E7 - Stelle auf 9a bewertet.

So weit, so gut. Jetzt wurde mir aber auch mitgeteilt, dass ich schon im nächsten Jahr in die E9a / 4 rutsche. Begründung ist hier, dass ich dann seit drei Jahren bei der Kommune beschäftigt bin, somit dann drei Jahre in der Erfahrungsstufe 3 und dann in die 4 rutsche. Ich hatte aber bisher immer den Stand, dass man bei einer Höhergruppierung in die gleiche, entsprechende Erfahrungsstufe eingestuft wird und die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird, sondern von vorne beginnt.

Nach dem Hinweis darauf hieß es, nein, das war mal so - du kannst uns das glauben, im nächsten Jahr bist du in Erfahrungsstufe 4.

Bin jetzt total unsicher, weil der Sprung von 9a / 3 in 9a / 4 ja sehr groß ist. Da bei uns auch eine große Investition ansteht, muss ich wissen, mit welchem Einkommen ich planen kann. Daher hier die Frage, wie ihr das beurteilt.
Möchte ungerne nochmal im Personal nachfragen, da man mir die Faktenlage dort so versichert hat.

Danke für eure Antworten im Voraus und viele Grüße

Schokobon:
Ganz offensichtlich korrigiert der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung ab Eintrittsdatum.

Erhältst du auch eine Nachzahlung für den Zeitraum Eintritt bis heute?
Die wäre ja erheblich

JA18:
Danke für die schnelle Antwort.

Nein, das nicht - eine Nachzahlung der Differenz ab 01.01.22 allerdings, also für die Monate Januar und Februar.

Es stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt theoretisch so möglich ist, wie geschildert.
500 € brutto haben oder nicht haben - das ist ja schon ein Unterschied.

XTinaG:
Dann hat der AG lediglich einen Irrtum korrigiert. Dir steht eine Nachzahlung für die letzten 6 Abrechnungszeiträume zu.

JA18:
Ich kann nicht ganz folgen - sorry  :(
Kannst du das ausführen und jemandem wie mir, der sich in dem Bereich wirklich Null auskennt, erklären?

Danke dir :-)

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