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Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?

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XTinaG:
Sicher. Der Arbeitgeber versucht, Dich um viel Geld in Form einer zustehenden Nachzahlung für die letzten 6 Monate, die tarifliche Ausschlußfrist ließ davor liegende Ansprüche verfallen, zu betrügen, nachdem er Dir bereits jahrelang zu wenig bezahlt hat.

JA18:
Oh je - das wird ja immer komplizierter. Mal sehen, was der Gehaltszettel in der kommenden Woche sagt.

Zum Thema Stufenlaufzeit bin ich noch immer nicht schlauer. Ich meine, die würde ich gerne im nächsten Jahr mitnehmen, ganz klar. Nur ganz glauben kann ich daran noch nicht.

Edit: Ahhh - gerade gefunden: Praxis-Beispiel

Der Beschäftigte ist seit 8 Jahren mit einer Tätigkeit betraut, die mit der EG 10 bewertet ist. Tarifgerecht wäre aber eine Eingruppierung in der EG 11. Er befindet sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Bewertungsirrtums in der EG 10 Stufe 4. Er hat in der Stufe 4 bereits eine Laufzeit von 2 Jahren erreicht. Wird nun die Korrektur nach § 17 Abs. 4 TVöD vollzogen, käme er in die EG 11 Stufe 4 und die Laufzeit beginnt von Neuem.

Es handelt sich hier jedoch nicht um eine echte Höhergruppierung, da keine höherwertige Tätigkeit neu übertragen wurde. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist bei der rückwirkenden Feststellung einer Höherwertigkeit der Tätigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen, zu welchem die Übertragung der Tätigkeit erfolgt ist bzw. die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale vorgelegen hat. Der Beschäftigte war von Beginn an aufgrund der Tarifautomatik in der "richtigen" Entgeltgruppe eingruppiert, im obigen Beispiel also in der EG 11. Folglich beginnt zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe zu laufen. Im obigen Beispiel befindet er sich also in der EG 11 Stufe 4 bei einer noch ausstehenden Laufzeit von 2 Jahren.

Ich denke, das passt auf meinen Sachverhalt 1:1 - dann hatte die Dame wohl doch recht und ich kann mich entspannen.

Schokobon:
Könntest ja noch ganz "entspannt" auf § 37 TVÖD hinweisen und deine Ansprüche auch vor 01/22 geltend machen.

JA18:
Würde jetzt erstmal abwarten, wie die Gehaltszahlung aussieht. Oder ist es dann schon, aufgrund irgendwelcher Fristen, zu spät?

Wir haben nicht konkret über eine Nachzahlung gesprochen - ich bin aufgrund der Formulierung "rückwirkend ab 01.01.22" allerdings davon ausgegangen, dass das "rückwirkend" sich auch auf die entsprechende Nachzahlung bezieht.
Oder verstehe ich etwas total falsch?

Danke für eure Hilfe, echt klasse.  :D

WasDennNun:
Nein, nicht ganz entspannt, sondern ganz konkret und zwar noch diesem Monat und zwar mit Angabe des nachzuzahlenden Entgelt in höhe der EG9as3.
Dann gibt es die letzten 6 Monate ausgezahlt. wg.§37
Wenn man bis nächsten Monat warten, dann halt ein Monat weniger  :o

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