Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Emmi87:
EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.
Organisator:
--- Zitat von: Emmi87 am 24.03.2022 09:39 ---EG überspringen geht nicht.
--- End quote ---
Aus welcher Regelung sollte sich das ergeben? Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts gefunden.
Isie:
Selbstverständlich können EG übersprungen werden. Wenn für eine Stelle mehrere Bewerber vorhanden sind, wird allerdings wahrscheinlich der Bewerber ausgewählt, der am besten geeignet erscheint. Und das wird nicht unbedingt der Bewerber mit der niedrigsten Entgeltgruppe sein. Wenn er es aber doch ist, ist er ab der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert - es sei denn, er erfüllt tariflich geforderte persönliche Voraussetzungen nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: XTinaG am 23.03.2022 17:18 ---Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
--- End quote ---
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Emmi87 am 24.03.2022 09:39 ---EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.
--- End quote ---
Das zeigt, dass diese Personaler nicht des verständigen Lesens mächtig sind, geschwiege denn dass sie jemals da was gelesen hätten.
Ein einfaches: Wo steht das lässt sie zu 99,9% grandios scheitern.
Asozial so was.
Nachdem ich unsere Führungseben über die tariflichen Möglichkeiten im Bereich Stufen in Form eines Kurzvortrages und einer DIN A4 Tabelle dargelegt habe, wurde der Personaler gefragt, warum er das nicht wüsste und warum er seit Jahren behauptet hat, dass das nicht ginge.
-> Stammeln, wurde mir so gesagt, rote Birne, ausflüchte -> Poststelle
zum Glück beherrscht unser obere Führungseben im Haus noch einigermaßen das selbständige Denken.
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