Autor Thema: Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"  (Read 5106 times)

Lo sa

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Hallo,

nur mal aus Neugier, wie ist eure Meinung: was bezweckt die TdL eigentlich mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen dem Arbeitsvorgang?

Also was passiert denn gravierendes im Fortgang, wenn die Beschwerde angenommen und das Urteil des BAG aufgehoben werden würde (wovon ich keinesfalls ausgehe)? Dies betrifft doch auch nur die Berliner Sache und kein anderes.

Was passiert, wenn die Beschwerde nicht angenommen wird (wovon auch auszugehen ist)? Eine Vielzahl von Eingruppierungsfeststellungsklagen wurden ja deshalb ausgesetzt. Erst werden alle Verfahren wegen dieser Beschwerde gestoppt, aber wenn es dann später um deren Erledigung geht, wird bestimmt wieder jedes einzelne für sich betrachtet weiter betrieben, um noch mehr Zeit zu schinden!

Es wird tarifvertraglich der Arbeitsvorgang vereinbart, den die Arbeitgeber jahrelang aber in der Justiz genauso kleinteilig atomisiert für sich ausgelegt haben, wie jüngst in den Tarifverhandlungen für alle gefordert. Und das Wort "Zusammenhangstätigkeiten" wurde da auch gänzlich ausgeblendet.

Ich habe hier eine klare Meinung: Aus haushalterischen Gründen hat man Arbeitsplätze geschaffen, deren Bewertung man am § 12 TVL vorbeigeschmuggelt hat - aus Arbeitsschritten mache ich mal gleich Arbeitsvorgänge und spare ne Menge Personal!
Die Angestellten merken es jahrelang nicht - juhu!
Jetzt merken sie es doch, da ein Urteil mal Klarheit schafft - Hilfe!!! Das BAG ist Schuld!

Aber einmal vor der eigenen Tür kehren und Personalverantwortliche in Tarifrecht schulen lassen, auf diese Idee kommen wohl Finanzminister nicht, die sich jetzt hinter der TdL und ihrer Verfassungsbeschwerde verstecken?!


WasDennNun

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #1 am: 24.03.2022 10:07 »
Hallo,

nur mal aus Neugier, wie ist eure Meinung: was bezweckt die TdL eigentlich mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen dem Arbeitsvorgang?
Vielleicht, dass das schreiben einer Gutachtens nur noch EG3 und nicht EG13 ist, da man ja als Arbeitsvorgang schreiben hat.  8)

Lo sa

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #2 am: 24.03.2022 10:50 »
ja das würde denen so passen. ;)
Nach der Vorstellung der TdL hätte dann ein jeder gefühlt 50 Arbeitsergebnisse an seinem Arbeitsplatz zu erzielen.
Als ersten Arbeitsvorgang schlage ich gleich mal das Einschalten des PC vor "Arbeitsergebnis wäre hier: Vorbereitung auf die Aktenbearbeitung". :P

WasDennNun

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #3 am: 24.03.2022 10:59 »
ja das würde denen so passen. ;)
Nach der Vorstellung der TdL hätte dann ein jeder gefühlt 50 Arbeitsergebnisse an seinem Arbeitsplatz zu erzielen.
Als ersten Arbeitsvorgang schlage ich gleich mal das Einschalten des PC vor "Arbeitsergebnis wäre hier: Vorbereitung auf die Aktenbearbeitung". :P
Was ja schon mal nicht EG3 wäre.

Jürgen173

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #4 am: 29.03.2022 12:56 »

Ad Lo SA

Du schreibst:
"Also was passiert denn gravierendes im Fortgang, wenn die Beschwerde angenommen und das Urteil des BAG aufgehoben werden würde (wovon ich keinesfalls ausgehe)? Dies betrifft doch auch nur die Berliner Sache und kein anderes."

Das ist nur halb richtig. So wurde mein Verfahren (aus NRW und aus der Fachgerichtsbarkeit) vom BAG ausgesetzt, obwohl das Verfahren beim BVerfG für mein Verfahren nicht präjudizierend ist. Allerdings hat die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts natürlich grundsätzliche Bedeutung für alle Betroffenen aus ganz Deutschland.
Wie es weiter geht, wenn das BVerfG der Beschwerde nicht stattgibt, ist m.E. offen. In meinem Fall heißt das, entweder wird die Revision zurückgenommen oder die Gegenseite führt das Verfahren fort mit der Begründung, dass der entschiedene Fall nur Berlin und auch nur die Service-Einheit einer Strafabteilung betrifft. Das wäre dann allerdings wirklich nur noch Verzögerungstaktik.

Im Übrigen rechne auch ich mit einer Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde. Unbezweifelbar enthält der TVL keine explizite Regelung, wie die Arbeitsvorgänge auf SE bei Gerichten im Einzelnen zu bilden sind. Deshalb war es völlig in Ordnung und sogar geboten, dass die Gerichte den Tarifvertrag auslegen. Ob das BVerfG dem BAG bei der Auslegung folgt, ist für die Frage der Verfassungsmäßigkeit unerheblich.

Das BAG hat mein Verfahren bis Ende dieses Jahres ausgesetzt, da das BAG mit einer Entscfheidung im Jahr 2022 rechnet. Ich hoffe mal, dass das BAG recht behält und bald entschieden wird.

Melvin

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #5 am: 29.03.2022 14:17 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html

 
Übersicht für das Jahr 2022
10.         
1 BvR 382/21   
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierungen von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet.

Lo sa

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #6 am: 30.03.2022 09:26 »
@Jürgen173
"In meinem Fall heißt das, entweder wird die Revision zurückgenommen oder die Gegenseite führt das Verfahren fort mit der Begründung, dass der entschiedene Fall nur Berlin und auch nur die Service-Einheit einer Strafabteilung betrifft. Das wäre dann allerdings wirklich nur noch Verzögerungstaktik."

Das ist ja genau das, was ich meine. Einerseits werden sämtliche Verfahren verzögert, da ja alles angeblich von Karlsruhe abhängt, andererseits berufen sich die Länder (wenn Karlsruhe endlich erledigt ist) womöglich wieder auf den angeblichen "Einzelfall". Ich sehe es schon so kommen.
Ich habe erstinstanzlich bereits gewonnen und das Land hat Berufung eingelegt. Das LAG hat mein Verfahren bis 30.09.2022 maximal ausgesetzt. Ab da sind sie dann wieder in der Lage Arbeitsvorgänge zu bilden??? Vorher nicht???
Es ist ein Witz, dass die TdL auf diesem Wege die Unzulänglichkeiten der Länder bzw. den Personalverantwortlichen, die Tarifvertragstext nicht lesen können (oder wollen) vertuschen will.
Wie immer lautet die Devise der Arbeitgeber "Eingruppierung nach Stellenplan, nicht nach TV-L".

ines43

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #7 am: 07.04.2022 21:22 »
Hui: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27ztr_3a19048dc09512daf9bbc900f80e0eb7%27%5D

Lo sa

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #8 am: 08.04.2022 08:00 »
Na wenn man schon den Autor liest: Markus Geyer, Stellvertretender Geschäftsführer der TdL
wundert mich zu diesen Ausführungen gar nichts mehr.

Wer kann denn ernsthaft glauben - wenn einem Mitarbeiter die komplette Bearbeitung der Post als Geschäftsstellenverwalter übertragen wurde -, dass die "Beantwortung von Sachstandsanfragen" darin ein eigenständiger Arbeitsvorgang wäre??? ;)  Dann ist die Fertigung einer Kopie auch schon ein Arbeitsvorgang, Arbeitsergebnis: KOPIE!

Das wäre sicher im Sinne der TdL - hat doch die Justiz als Arbeitgeber dies auch ihren Mitarbeitern jahrelang suggeriert.

Selbst wenn man bei den Geschäftsstellenverwaltern 3 Arbeitsvorgänge, nämlich: Post, Fristen, Aktenrücklauf bilden würde, wäre es die E9a, da die Beispiele der Protokollnotizen jeweils Arbeitsschritte innerhalb dieser Aufgaben darstellen. Und da ist man wieder bei der Organisation der Behörde selbst.

Wie genau man Serviceeinheiten organisiert, ob man sie denn überhaupt hat, wer dann dort welche Aufgaben übernimmt...... dies alles schreibt kein Tarifvertrag vor, sondern entscheidet der Dienstherr selbst. Am Ende führt seine Entscheidung dann zu einer Wertigkeit der Tätigkeit und diese kann er dem Tarifvertrag entnehmen.

neodeo2

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #9 am: 13.04.2022 08:40 »
Das ist ja genau das, was ich meine. Einerseits werden sämtliche Verfahren verzögert, da ja alles angeblich von Karlsruhe abhängt, andererseits berufen sich die Länder (wenn Karlsruhe endlich erledigt ist) womöglich wieder auf den angeblichen "Einzelfall". Ich sehe es schon so kommen.
Ich habe erstinstanzlich bereits gewonnen und das Land hat Berufung eingelegt. Das LAG hat mein Verfahren bis 30.09.2022 maximal ausgesetzt. Ab da sind sie dann wieder in der Lage Arbeitsvorgänge zu bilden??? Vorher nicht???

wie sieht es eigt aus, wenn du am Ende gewinnst. Wirst du rückwirkend höhergruppiert?

also erhälst du dann rückwirkend die Differenz?

Lo sa

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Antw:Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
« Antwort #10 am: 13.04.2022 10:07 »
Im Prinzip werde ich nicht höhergruppiert, sondern es wird der Bewertungsirrtum korrigiert, der von Anfang an bestand.
Es wurde bereits gerichtlich festgetellt, dass ich als Geschäftsstellenverwalter ab 01.12.2000 eingruppiert bin in die Vergr.Gr. Vc (BAT), nach 3 Jahren der Bewährungsaufstieg in die Vb, so dass ich ab 2006 in die E9 klein des TV-L übergeleitet wurde. Diese wiederum wurde zur 9a. Somit ergibt sich daraus auch gleich die richtige Stufe.
Die Entgeltansprüche gibt es natürlich nur ab 2018 (Antragstellung minus 6 Monate) nachgezahlt. Man ist also praktisch von 2000 bis 2018 wegen eigener Unwissenheit falsch bezahlt worden.