Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22 EG12S3 (58,4k) dann 1.1.25:eg12s4
Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.
Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.