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Korrekte Eingruppierung fordern?

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Kubus:
Hallo zusammen,

kurze Vita:
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
-01/22 Studium gut abgeschlossen. Jetzt soll ich allerdings nicht in die E12, sondern in die E11 eingruppiert werden. Hier verliere ich 1 Jahr Stufenlaufzeit, soweit so gut.. allerdings heißt es, die "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums".

Ist das so? Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, ist dem nicht so.

Meine Idee ist jetzt
Option a: Personalrat mal damit beschäftigen
Option b: Ich such mir was neues, am Besten außerhalb des öD.

Ich danke den Profis hier, es geht natürlich nur um eine Einschätzung und keine rechtsgültige Beratung.

PS: Ist eine Kommunalverwaltung, also ganz normal TVÖD VKA.

WasDennNun:
Frage sie wo das steht: "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums". Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)


Also ist der Sachverhalt der?
Dir wurden ab 1/19 Tätigkeiten der EG11 Fg2 vorübergehend übertragen. (Weil sie dir erst dann dauerhaft übertragen wollen, wenn du studiert hast?, notwendig für die Stelle wäre es ja nicht, aber gut kann der AG so machen, denke ich)
ab 1/22 wurden sie dir dauerhaft übertragen.

Denn dann:
Du übst seit 3 Jahren Tätigkeiten der EG11fg2 aus und rutsch damit in die EG12 ab 1/22.(Tarifautomatik)

Wenn dir also die Tätigkeiten dauerhaft übertragen zu 1/22 wurden, dann würde ich einfach das Entgelt ab dem 1.1. schriftlich einfordern (Frist und Form nach §37 beachten)
Wenn sie nicht zahlen, Klagen und Richter entscheiden lassen.

Personalrat kannst du parallel darüber informieren, sind aber nicht zuständig. (bzw. müssten ja schon zugestimmt haben, dass dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden).

(im TV-L würde ich jetzt noch empfehlen: Bewerbungen schreiben und nach §16.5 eine Zulage verlangen)

Hier bin ich nicht sattelfest, denke es ist aber richtig:

Stufen: ab 2/20 Stufe 3 eg9a Zulage zu EG11/3
bei dauerhafte Übertragung zum 1/22, Rückrechnung als ob direkt übertragen (ist ja so beim VKA beim TV-L wäre es nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe):
Rückwirkend ab 1/19 EG11S2 Laufzeit neu Start
ab 1/21 EG11s3
1/22 HG wegen 3 Jahre Stufe EG12S3 Laufzeit neu Start. EG12S4 dann 1/25


Wenn die jetzt sagen: Erfahrung fängt ab 1/22 erst an zu zählen, dann würdest du 1/24 in die EG11/S4 bezahlt bekommen und 1/25 in die EG12/s4 laufzeit neustart kommen

ab 1/25 wäre dann beides indentisch

in den 3 Jahren würdest du um rund 5000 Brutto betupst (2 Jahre wenige ein Jahr mehr Geld)

E15TVL:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2022 11:35 ---Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)

--- End quote ---
Der Meinung war ich bis vor 30 Minuten auch noch (sogar bis einschl. EG 13), bis ich dann in den Definitionen und Kommentierungen des BVA auf Seite 80 folgenden Mist gelesen habe:

[...] Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. [...] Es können somit nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden. [...]

 :o :o :o

XTinaG:
Die Entgeltordnungen von Bund und VKA unterscheiden sich vielfach erheblich, u.a. auch im IT-Bereich.

E15TVL:
@XTinaG
Danke! Stimmt, bei der EG 10 kommt die "abgeschlossene Hochschulbildung" rein (Bund).

@Kubus
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.

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