Hallo,
ich war vom 15.07.2017 - 31.12.2018 bei der Uni Ffm und seit dem 15.11.2021 beim RP Darmstadt angestellt und befinde mich dort noch in der Probezeit bis 14.05.2022.
Da mein Arbeitgeber jeweils das Land Hessen ist, welche Kündigungsfrist müsste der RP Darmstadt nach § 34 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 S. 1 einhalten, wenn dieser mich zum Ende der Probezeit zum 31.05.2022 kündigen wollen würde?
6 Wochen, oder!?
D. h., er müsste mich bis spätestens einschließlich 19.04.2022 kündigen, oder!?
Dankeschön.
LG