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Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Stefan35347:
Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)
McOldie:
Warum sollte hier eine Gleichschaltung erfolgen? Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Rechtsbereiche. Zudem liegt die Regelungskompetenz bei den einzelnen Bundesländern.
Lars73:
Wenn gewünscht kann der Anspruch auf Beamte sicherlich auf das Niveau der Erwerbunfähigkeitsrente gebracht werden. Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.
McOldie:
--- Zitat von: Lars73 am 25.03.2022 11:52 --- Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.
--- End quote ---
hier geht es um eine Besserstellung ;)
cyrix42:
--- Zitat von: Stefan35347 am 25.03.2022 11:20 ---Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)
--- End quote ---
Wie schon gesagt, werden hier Äpfel mit Birnen (bzw. Erwerbs- mit Dienstunfähigkeit) verglichen. Auch gibt es keinen Grund, warum eine Regelung, die die Deutsche Rentenversicherung und die dort einzahlenden Arbeitnehmer (m/w/d) betrifft, nicht aber Beamte, nun zur Regelung eines völlig anderen Sachverhalts bei der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit von Landes- oder Bundesbeamten herangezogen werden sollte.
Aber, wenn man schon diesen nicht zielführenden Vergleich aufmachen will, dann doch zumindest mit den richtigen Zahlenwerten. So wird derzeit das Ende der Zurechnungszeit nach Eintritt der Erwerbsminderung schrittweise auf die Regelaltersgrenze angehoben -- also deutlich über das 62. Lebensjahr hinaus. Wird in diesem Jahr die Erwerbsminderungsrente beantragt, so endet die Zurechnungszeit im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten.
Dabei sollte man aber auch nicht vergessen, dass hierbei diese Zurechnungszeiten mit dem Durchschnittsverdienst der Person aus der Zeit seit deren 17. Geburtstag (bis auf konkret belegte beitragsfreie Zeiten wie max. 8 Jahre Schule+Studium) belegt ist, also dieser herangezogene Durchschnittsverdienst deutlich unter dem Gehalt nach einiger Zeit im Beruf liegt. So bewegt sich die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente etwa auf dem Grundsicherungsniveau...
Ach so, was die angesprochene Besserstellung von derzeitigen Erwerbsminderungs-Beziehern betrifft: Diese Anhebung des Endes der Zurechnungszeit 2019 geschah nur für Neu-Rentner, während sich für diejenigen, die damals schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht geändert hatte. Dies soll nun ggf. nachgebessert werden. Hat aber natürlich auch nichts mit Beamten und deren Pensions-Höhen zu tun...
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