Hallo zusammen,
ich hätte gerne meine Eigenanteile aus der VBL-Pflichtversicherung ausgezahlt. Die VBL lehnt ab, da Wartezeit erfüllt und Anspruch unverfallbar sei. Bis zur Verbeamtung war ich 4 Jahre pflichtversichert.
Die VBL argumentiert über die EU-Mobilitätsrichtlinie, wodurch sich die Wartezeit auf 3 Jahre verkürzt hat. Ist daran in irgendeiner Weise rechtlich zu rütteln?
Hintergrund der Richtlinie ist meines Erachtens pro Arbeitnehmer: Es wird unterstellt, dass die zusätzlichen Rentenansprüche attraktiv wären und eine kürzere Unverfallbarkeit die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhe.
Ich werde voraussichtlich den höchstmöglichen Pensionsanspruch erreichen, würde später also keinen Cent der VBL-Rente sehen.
Evtl. gibt es hier Erfahrungen oder juristische Expertise.
Vielen Dank vorab