Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2648 times)

XxxX

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Eingruppierung
« am: 27.03.2022 09:57 »
Hallo zusammen,

ich bin Netzmeister Wasser sprich Versorger. Mein AG bezahlt aber kein TVV in dem ich Zuhause wäre. Die Aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt ist aber so, dass viele Unternehmen mich mit TVV 9 teilweise sogar in 10 Eingruppierung würden.

Bei meinem jetzigen AG habe ich TVÖD 8 und bin damit sehr unzufrieden.

Es wird in ein paar Wochen wieder zu Verhandlungen kommen und dafür möchte ich Vorbereitet sein.

Meine Fragen daher: kein mein AG mich im TVÖD so Eingruppierung das ich das gleiche wie im TVV erhalte.
( Z.b TVöD 9b-c )

Kann mein AG auch einzel Personen  nach TVV bezahlen ? Oder muss der ganze betrieb gleich bezahlt werden ?


Ich bin aktuell in TVÖD 8.4 , welche. Anspruch hätte ich bei TVV ?
Die 9 weiß ich würde mir im TVV zustehen, aber komme ich dann auch direkt in die 9.4?

Wäre für mich wichtig damit ich die Brutto Summen für die Verhandlungen weiß.


Danke euch (:


Lars73

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 27.03.2022 10:35 »
Bewerbe dich doch bei einem Arbeitgeber der dir mehr bezahlen würde.
Wenn du in E8 eingruppiert bist wäre im im TVV bei gleicher Tätigkeit kaum E9 oder E10.
Was für Tätigkeiten sind es denn, dass du von E10 ausgehst? Wieviele Beschäftigte sind dir unterstellt? Du bist ausdrücklich als Leitern einer grpßen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt?

Ist dein Arbeitgeber Tarifgebunden? Erfüllt er die Voraussetzungen des TVV? Bist Du Tarifgebunden?

Grundsätzlich kann man alles mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Du kannst auch einen Arbeitsvertrag schließen, dass er dir 10000€ im Monat bezahlt. Aber man wird kaum einen Arbeitgeber findend er das für die Tätigkeiten macht.

XxxX

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 27.03.2022 12:37 »
TVV 9 ist aufjedenfall die richtige Eingruppierung für meine Tätigkeit.

Vielleicht habe ich mich fladch ausgedrückt.

Wenn morgen bei uns im Unternehmen der TVV eingeführt werden würde. Komme ich dann wieder in die Stufe 4 weil ich die Erfahrung habe oder, wird dann alles neu Beurteilt.

Zwischen 8.4 TVöD und 9.4 Tvv liegen fast 1400€ brutto.

Lars73

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 27.03.2022 13:12 »
Ein Meister im TVöD  der in der E8 ist, wäre im TVV nicht in der E9. Wenn TVV E9 korrekt ist wäre es im TVöD zumindest E9a

Wenn bei Euch der TVV eingeführt werden würde kämest du in die E7. Die Regelungen zur Überleitugn einschließlich Stufe findet du im § 22 a TVV

XxxX

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 27.03.2022 21:08 »
Super danke,
Deswegen ist wichtig das ich in der nächsten Verhandlung in die E9a komme.

Danke (: