Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Verjährung Besoldungsansprüche?
HansGeorg:
Wenn einem über Jahre hinweg falsche (zu niedrige) gesetzlich festgelegte Zulagen gewährt wurden. Wie lange kann man diese rückwirkend einfordern? Gilt hier 3 Jahre gemäß BGB?
photosynthese:
Soweit ich weiß gibt es keine eigene gesetzliche Regelung zur Verjährung in den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen, also: Ja.
McOldie:
Fordern kannst du alles. Aber ob du alles bekommst ist davon abhängig, ob der Dienstherr die Einrede der Verjährung geltend macht. Verjährungsfrist gilt nach dem BGB. Ob man in diesem Fall ggf. Schadensersatz gegenüber dem Dienstherrn geltend macht, ist vom Sachverhalt abhängig. Dies ist aber schwierig.
lumer:
Es kommt darauf an, was genau du rügst. Wenn du rügst, die Besoldungsstelle habe bei der Anwendung des Gesetzes oder der Verordnung einen Fehler gemacht, dann dürften die normalen Verjährungsregeln greifen. Wenn du aber rügst, dass die Zulage im Gesetz oder in der Verordnung zu niedrig bemessen ist, dann greift der Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung, d.h. Antrag/Widerspruch innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres.
Gerda Schwäbel:
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Gläubiger des Anspruchs von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
Der Beginn der Frist - und damit auch ihr Ende - sind also sehr stark abhängig vom Sachverhalt und den individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version