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[Allg] Verjährung Besoldungsansprüche?

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SwenTanortsch:
Darüber hinaus haben verschiedene Gesetzgeber Verjährungsfristen explizit in der Gesetzgebung verankert. Hier könntest Du also ggf. auf den entsprechenden Kommentar zum SHBesG zurückgreifen, sofern er diesbezüglich thematisch ergiebig wäre. In Schleswig-Holstein ist es der § 16, der die Verjährungsregelung entsprechend dem BGB regelt (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=E9C0BEB6CC16AE36FD0188E45CDA05DD.jp17?quelle=jlink&query=BesG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BesGSH2012pP16). In einer Unibibilothek dürftest Du z.B. hierauf zurückgreifen können: https://www.esv.info/978-3-503-13803-6

krubbi:
Ich würde mich direkt mal in die Frage einreihen. Bei einem Feuerwehrbeamten (NRW) wurde verpasst, die Feuerwehrzulage ab dem 2. Dienstjahr zu erhöhen. Dies ist nun nach ca. 5 Jahren aufgefallen. Die Anpassung erfolgte zum 1.3.22. Wie sieht es hier mit der Verjährungsfrist aus?

HansGeorg:

--- Zitat von: krubbi am 29.03.2022 08:52 ---Ich würde mich direkt mal in die Frage einreihen. Bei einem Feuerwehrbeamten (NRW) wurde verpasst, die Feuerwehrzulage ab dem 2. Dienstjahr zu erhöhen. Dies ist nun nach ca. 5 Jahren aufgefallen. Die Anpassung erfolgte zum 1.3.22. Wie sieht es hier mit der Verjährungsfrist aus?

--- End quote ---

3 Jahre (etwa)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=525822

Es sei denn, du kannst belegen, dass dir das nicht hätte auffallen können (grobe Fahrlässigkeit)

krubbi:

--- Zitat von: HansGeorg am 29.03.2022 09:05 ---
--- Zitat von: krubbi am 29.03.2022 08:52 ---Ich würde mich direkt mal in die Frage einreihen. Bei einem Feuerwehrbeamten (NRW) wurde verpasst, die Feuerwehrzulage ab dem 2. Dienstjahr zu erhöhen. Dies ist nun nach ca. 5 Jahren aufgefallen. Die Anpassung erfolgte zum 1.3.22. Wie sieht es hier mit der Verjährungsfrist aus?

--- End quote ---

3 Jahre (etwa)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=525822

Es sei denn, du kannst belegen, dass dir das nicht hätte auffallen können (grobe Fahrlässigkeit)

--- End quote ---

Danke, das hätte ich ja auch selber finden können, nächstes Mal gucke ich besser   ;D

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