Hallo zusammen,
eine Kollegin (A11) und ich (EG8) haben das große Glück nun zu 50% unserer Tätigkeit in der Ausländerbehörde aushelfen zu "dürfen", da diese aufgrund der Ukrainekrise am Limit sind. Eine Stelle ist schon ausgeschrieben und zwar in EG9a. Vorerst werden uns die Aufgaben bis 30.06. übertragen.
Auf Nachfrage bei der Amtsleitung bekamen wir die Auskunft, dass sich am Gehalt nichts ändern wird (was zumindest für mich irgendwie unfair ist).
Des Weiteren sollen wir nun unsere reguläre Arbeit (100% Kräfte) weiterhin ausüben und zusätzlich 50% bei der Ausländerbehörde. Das einzige Entgegenkommen ist, dass die Überstunden dann aufs nächste Jahr nicht bei der normalen Grenze gekappt werden, sondern übertragen werden können.
Wir dürfen die Aufgaben nicht mal von unserem üblichen Arbeitsplatz aus erledigen, sondern müssen sogar das Gebäude wechseln. Auch die Nachfrage, ob evtl. Homeoffice möglich wäre, wurde abgelehnt.
Ist es korrekt, dass bei einer vorübergehenden Übertragung keine Zulage etc. gewährt wird?
Was meint ihr allgemein dazu?
Vielen Dank und Grüße!