Autor Thema: Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung  (Read 6195 times)

Wynchester

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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« am: 29.03.2022 13:34 »
Hallo, ich habe mich selber etwas mit meiner Eingruppierung auseinandergesetzt, ich werde momentan nach EG 8 entlohnt (Meister mit entsprechender Tätigkeit).
Meine eigene Einschätzung hat ergeben, das ich an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt bin, und demnach nach EG 9a entlohnt werden sollte.

Daraufhin habe ich vor 4 Wochen einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt, und meine Einschätzung dort begründet.

Mein AG hat daraufhin mit einem Schreiben geantwortet, und bezieht sich dort auf einen Antrag auf Höhergruppierung dieser ist ja nie erfolgt, ich wollte lediglich das meine Eingruppierung überprüft wird.
Dort werde ich auf die Stellenplanberatungen für das Jahr 2023 vertröstet, diese sollen im Oktober 2022 stattfinden. Über das Ergebnis der Beratungen will man mich dann informieren.
Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.

Bin etwas überfragt, wie ich mit weiter verhalten sollte, es scheint mir als hätte mein AG gelinde gesagt keine Ahnung vom Tarifvertrag, oder aber er fährt eine "Sparen solang es nur geht" Politik.

E15TVL

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #1 am: 29.03.2022 13:46 »
Stellenpläne sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Wenn dir Tätigkeiten entsprechend der EG 9a übertragen wurden, bist du auch in EG 9a eingruppiert.

Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.
Hast du die Tätigkeiten auch auszuüben, also tatsächlich übertragen bekommen?

Wenn du der Meinung bist (und dir auch sicher bist!), dass deine auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich den Merkmalen der EG 9a entsprechen und dein AG hier eine andere Rechtsmeinung vertritt, hilft nur der Klageweg.

[...] es scheint mir als hätte mein AG gelinde gesagt keine Ahnung vom Tarifvertrag, oder aber er fährt eine "Sparen solang es nur geht" Politik.
Das scheint die Regel zu sein.

Wynchester

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #2 am: 29.03.2022 13:55 »

Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.
Hast du die Tätigkeiten auch auszuüben, also tatsächlich übertragen bekommen?
Ja.

E15TVL

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #3 am: 29.03.2022 14:10 »
Dann solltest du mal mindestens mit Verweis auf § 37 die Ansprüche der letzten 6 Monate geltend machen. Aber ich bezweifel, dass da ohne Eingruppierungsfeststellungsklage ein Brot zu gewinnen ist.

Wynchester

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #4 am: 29.03.2022 14:15 »
Vielen dank für die Antwort, denke die Hemmschwelle ist da zu groß, um tatsächlich gegen meinen AG vor Gericht zu ziehen. Dann bräuchte ich sicherlich auch einen Anwalt.
Dann warte ich wohl erstmal ab.

Flying

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #5 am: 29.03.2022 14:21 »
Vielen dank für die Antwort, denke die Hemmschwelle ist da zu groß, um tatsächlich gegen meinen AG vor Gericht zu ziehen. Dann bräuchte ich sicherlich auch einen Anwalt.
Dann warte ich wohl erstmal ab.

Warum?

Spidersangel

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #6 am: 29.03.2022 14:39 »
Ach die paar Kröten mehr, dafür lohnt sich der Aufwand doch gar nicht.

EG8/4=3373,97€
EG9a/4= 3906,05€

Da kann man doch locker jeden Monat drauf verzichten und dankt dem lieben Arbeitgeber auch noch dafür.

Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.

Wynchester

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #7 am: 29.03.2022 14:41 »
Vielen dank für die Antwort, denke die Hemmschwelle ist da zu groß, um tatsächlich gegen meinen AG vor Gericht zu ziehen. Dann bräuchte ich sicherlich auch einen Anwalt.
Dann warte ich wohl erstmal ab.

Warum?
Ich denke das würde das Vertrauensverhältnis zu meinem AG belasten und er hätte mich ab dem Zeitpunkt vermutlich auf dem Kieker und würde sicherlich einen Weg finden mich loszuwerden, einen neuen Arbeitgeber finde ich bei mir in der Gegend nicht so schnell.

E15TVL

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #8 am: 29.03.2022 14:49 »
[...] einen neuen Arbeitgeber finde ich bei mir in der Gegend nicht so schnell.
Und damit hast du auch schon den Grund gefunden, warum dein AG dich prostituiert. Also nichts mit "Stellenplan", der sowieso unbeachtlich ist.

Ansonsten könntest du natürlich noch pokern, also d. h. ohne eine wirkliche Wechselabsicht zu haben, dich bei sämtlichen möglichen AGs bewerben und die Stellenangebote nebst Kündigung deinem AG vor die Nase hauen. Vielleicht kriegst du ja dann deine EG 9a überwiesen, in der du tarifrechtlich bereits eingruppiert bist.

Kat

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #9 am: 29.03.2022 14:53 »
Wenn es denn tatsächlcih so ist. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen und es wird festgestellt, man ist niedriger eingruppiert als bezahlt. Hatten wir schon.

Organisator

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #10 am: 29.03.2022 15:01 »
Wenn du dir sicher bist, dass deine Tätigkeit höher eingruppiert ist und du dir genau so sicher bist, dass dir die Tätigkeiten auch offiziell übertragen wurden (also nicht vom "Chef", sondern schriftlich von der Personalstelle), dann würde ich mich nochmal an die Personalstelle wenden und den Irrtum aufklären. Nämlich nicht, dass du eine Höhergruppierung "beantragt" hast, sondern dass du der Meinung bist, dass deine aktuelle Eingruppierung falsch vom Arbeitgeber bewertet ist.

Johann

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #11 am: 29.03.2022 15:06 »
Wenn du dir sehr sicher bist, dass man dir ein falsches Entgelt auszahlt, lohnt sich die Klage.
Sein Recht durchzusetzen ist nichts, was deinen Arbeitgeber veranlassen sollte, dich anschließend auf dem Kieker zu haben. Andersrum solltest du deinem Arbeitgeber anschließend verstärkt auf die Finger schauen. Es gibt nicht viel, was dein Arbeitgeber für dich machen muss und wenn er selbst das nicht korrekt hinbekommt ... naja.

So arbeitsrechtliche Dinge und Klagen interessieren z.B. höchstens eure Personal- und Rechtsabteilung. Dein direkter Chef muss nicht mal mitbekommen, dass du gerade klagst. Ihn interessiert es nur peripher, ob du jetzt in EG8 oder EG9a eingruppiert bist, solange du deine Arbeit gut machst.

Gibt also keinen Grund, deinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Laut den Zahlen von Spidersangel lohnt sich das selbst ohne Rechtsschutzversicherung.

Wynchester

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #12 am: 29.03.2022 15:16 »
Nunja, mein direkter Chef ist unser ehemaliger Personalchef (Betrieb von ca. 100 MA), dementsprechend gibt es zwar eine Personalstelle, allerdings übernimmt er beinahe vollständig die Tätigkeiten der Personalstelle.
Dementsprechend würde mein direkter Chef das sehr wohl mitkriegen.

Lars73

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #13 am: 29.03.2022 15:35 »
Unabhängig von der Frage einer möglichen Klage sollte man die entsprechende Bezahlung nach E9a schriftlich geltend machen.

Wenn es ein klarer Fall ist dürfte der Arbeitgeber schon eine Lösung suchen. Selbst wenn er bei der Übertragung einen Fehler gemacht hat. Er hätte natürlich nicht Einfach Aufgaben nach E9a übertragen dürfen. Nun sind die Heraushebungsmerkmale der E9a nicht ganz so leicht zu prüfen. Aber wenn man sich da sicher ist muss man halt überlegen ob man eskaliert. Als Meister mit Führungserfahrung für ca. 15 Personen wird man in den meisten Fachrichtungen schon einen Arbeitgeber finden der mehr als E8 bezahlt.

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
« Antwort #14 am: 29.03.2022 15:42 »
Dort werde ich auf die Stellenplanberatungen für das Jahr 2023 vertröstet, diese sollen im Oktober 2022 stattfinden. Über das Ergebnis der Beratungen will man mich dann informieren.
Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.
Frage doch mal deinen göttlichen Chef, was bitte diese Beratungen mit der tariflichen Eingruppierung zu tun hat?
Ob er schon mal was von der Tarifautomatik gehört hat.

und wenn du schon dabei bist:
ob da auch beraten wird, ob man euch nächstes Jahr einmalig nur 11 statt 12 Gehälter zahlt, weil es ja eh gewürfelt wird was man zahlt.