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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung

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Wynchester:
Hallo, ich habe mich selber etwas mit meiner Eingruppierung auseinandergesetzt, ich werde momentan nach EG 8 entlohnt (Meister mit entsprechender Tätigkeit).
Meine eigene Einschätzung hat ergeben, das ich an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt bin, und demnach nach EG 9a entlohnt werden sollte.

Daraufhin habe ich vor 4 Wochen einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt, und meine Einschätzung dort begründet.

Mein AG hat daraufhin mit einem Schreiben geantwortet, und bezieht sich dort auf einen Antrag auf Höhergruppierung dieser ist ja nie erfolgt, ich wollte lediglich das meine Eingruppierung überprüft wird.
Dort werde ich auf die Stellenplanberatungen für das Jahr 2023 vertröstet, diese sollen im Oktober 2022 stattfinden. Über das Ergebnis der Beratungen will man mich dann informieren.
Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.

Bin etwas überfragt, wie ich mit weiter verhalten sollte, es scheint mir als hätte mein AG gelinde gesagt keine Ahnung vom Tarifvertrag, oder aber er fährt eine "Sparen solang es nur geht" Politik.

E15TVL:
Stellenpläne sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Wenn dir Tätigkeiten entsprechend der EG 9a übertragen wurden, bist du auch in EG 9a eingruppiert.


--- Zitat von: Wynchester am 29.03.2022 13:34 ---Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.

--- End quote ---
Hast du die Tätigkeiten auch auszuüben, also tatsächlich übertragen bekommen?

Wenn du der Meinung bist (und dir auch sicher bist!), dass deine auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich den Merkmalen der EG 9a entsprechen und dein AG hier eine andere Rechtsmeinung vertritt, hilft nur der Klageweg.


--- Zitat von: Wynchester am 29.03.2022 13:34 ---[...] es scheint mir als hätte mein AG gelinde gesagt keine Ahnung vom Tarifvertrag, oder aber er fährt eine "Sparen solang es nur geht" Politik.

--- End quote ---
Das scheint die Regel zu sein.

Wynchester:

--- Zitat von: E15TVL am 29.03.2022 13:46 ---

--- Zitat von: Wynchester am 29.03.2022 13:34 ---Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.

--- End quote ---
Hast du die Tätigkeiten auch auszuüben, also tatsächlich übertragen bekommen?

--- End quote ---
Ja.

E15TVL:
Dann solltest du mal mindestens mit Verweis auf § 37 die Ansprüche der letzten 6 Monate geltend machen. Aber ich bezweifel, dass da ohne Eingruppierungsfeststellungsklage ein Brot zu gewinnen ist.

Wynchester:
Vielen dank für die Antwort, denke die Hemmschwelle ist da zu groß, um tatsächlich gegen meinen AG vor Gericht zu ziehen. Dann bräuchte ich sicherlich auch einen Anwalt.
Dann warte ich wohl erstmal ab.

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