..der AG meiner Ehefrau (Krankenhaus) hat im Januar 2021 als freiwillige Corona-Prämie im Pflegebereich 600 € ausgezahlt und dies auch so in der Gehaltsabrechnung bezeichnet...es wurde kein Vorbehaltsvermerk oder ähnliches ausgesprochen...
...nun wird die tarifliche vereinbarte Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 € (die ja nichts anderes ist, als eine Einmalzahlung für einen 14monatigen Gehaltsverzicht) mit der Abrechnung März 2022 ausgezahlt, allerdings unter "Verrechnung" mit der freiwilligen Corona-Prämie aus 2021...
...ist das vergleichbar woanders auch so gemacht worden bzw. ist das überhaupt möglich?