Hallo in die Runde,
In RLP stehen wieder mal die Regelbeurteilungen an.
Wenn ich richtig Informiert bin sollen die Beurteilungsrichtlinien in einem Beurteilungsgesetz umgewandelt werden. Im Netz finde ich da leider noch nichts neues, weiß hier jemand vielleicht was genaueres?
Da ich als Fachfremder in einer Fachbehörde eine schwache Beurteilung erwarte stellen sich mir einige Fragen.
Grundsätzlich fühle ich mich schon sehr Wohl an meiner Behörde und bin auch ganz gut Besoldet.
Eine Beförderung wäre zwar schon, ist mir aber nicht mehr so wichtig.
Ich habe aber mal richtig Lust den Rechtsrahmen auszuschöpfen und auch das sensible Thema bei uns zu thematisieren. Unsere PR ist auch in dieser Frage leider überfordert.
So jetzt die Fragen
1. Kann ich die Annahme der Beurteilung verweigern?
2. Muss die schriftliche Beurteilung verpackt (Briefumschlag) übergeben werden ? , wenn ja muss ich den überhaupt öffnen. (letzte Beurteilung kam per Mail)
3. Kann ich die Unterschrift verweigern?
Grüße in die Runde und vorab besten Dank