Autor Thema: [RP] Dienstliche Beurteilung RLP  (Read 1738 times)

Ede65

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[RP] Dienstliche Beurteilung RLP
« am: 31.03.2022 10:57 »
Hallo in die Runde,
In RLP stehen wieder mal die Regelbeurteilungen an.
Wenn ich richtig Informiert bin sollen die Beurteilungsrichtlinien in einem Beurteilungsgesetz umgewandelt werden. Im Netz finde ich da leider noch nichts neues, weiß hier jemand vielleicht was genaueres?

Da ich als Fachfremder in einer Fachbehörde eine schwache Beurteilung erwarte stellen sich mir einige Fragen.
Grundsätzlich fühle ich mich schon sehr Wohl an meiner Behörde und bin auch ganz gut Besoldet.
Eine Beförderung wäre zwar schon, ist mir aber nicht mehr so wichtig.
Ich habe aber mal richtig Lust den Rechtsrahmen auszuschöpfen und auch  das sensible Thema bei uns zu thematisieren. Unsere PR ist auch in dieser Frage leider überfordert.
So jetzt die Fragen
1. Kann ich die Annahme der Beurteilung verweigern?
2. Muss die schriftliche Beurteilung verpackt (Briefumschlag) übergeben  werden ? , wenn ja muss ich den überhaupt öffnen. (letzte Beurteilung kam per Mail)
3. Kann ich die Unterschrift verweigern?

Grüße in die Runde und vorab besten Dank

« Last Edit: 01.04.2022 14:50 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Dienstliche Beurteilung RLP
« Antwort #1 am: 31.03.2022 11:36 »
1. ja
2. nein / nein
3. ja

Ist nur die Frage, was du damit bezweckst, aus meiner Sicht ändert das nichts an dem Beurteilungsverfahren und ggf. daraus folgenden Maßnahmen.

Ede65

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Antw:Dienstliche Beurteilung RLP
« Antwort #2 am: 31.03.2022 11:54 »
Hi und vielen Dank,

wie gesagt da mir mittlerweile Beförderungen nicht mehr wichtig sind will
ich einfach mal etwas Unruhe reinbringen weil mit unseren Beurteilungen bei uns
leider sehr schlampig umgegangen wird.
es werden z.B. Beurteilungen einfach offen bei Mitarbeitern auf den Tisch gelegt die gerade nicht das sind
und das in einem 3er Büro. 

Ede65

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Antw:Dienstliche Beurteilung RLP
« Antwort #3 am: 31.03.2022 11:56 »
Sorry einige Schreibfehler ; ;D

Organisator

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Antw:Dienstliche Beurteilung RLP
« Antwort #4 am: 31.03.2022 13:08 »
Zum Unruhe reinbringen ist das sicherlich geeignet, ob das zum gewünschten Ziel führt, vermagst du besser zu beurteilen.

Zielführende Unruhe könnte eher sein, den schlampigen Umgang mit den Beurteilungen bei den Verantwortlichen zu thematisieren und den behördlichen Datenschützer zu informieren. Schließlich handelt es sich um besonders sensible personenbezogene Daten.

NWB

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Antw:Dienstliche Beurteilung RLP
« Antwort #5 am: 31.03.2022 13:52 »
Ich bin immer wieder fasziniert, wie unterschiedlich sowas doch gehandhabt wird.